Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz 2017

 
 
Gemeindevertretung Britz
TOP: Ö 8.9
Gremium: Gemeindevertretung Britz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Haus des Lebens
Ort: Haus des Lebens, Weberstraße 4, 16230 Britz
BR-062/2017 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor

Frau Gersdorf erwähnt, dass die Unterlagen zur Nachtragssatzung sehr kurzfristig gekommen sind, aber das Wochenende dürfte genügt haben, sich einen Überblick zu verschaffen.

 

Frau Gohlke fasst die wichtigsten Eckdaten zusammen:

 

        Die Erträge aus der Gewerbesteuer sind erheblich zurückgegangen. 500 T€ sind von der Gemeinde an den/die Steuerzahler zurückzuzahlen.

 

        Das so entstehende Defizit wird größtenteils aus den Mitteln der Landesförderung ausgeglichen.

 

        Den fehlenden Erträgen in Höhe von 575 T€ stehen 555 T€ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gegenüber.

 

        Die eigentlich geplante Liquiditätsverstärkung aus der Entnahme aus Mitteln der GEG wurde durch die Kämmerin  nicht vollzogen, da der Landkreis Barnim darauf aufmerksam gemacht hatte, dass dann Steuern zu zahlen wären.

 

        Der Bedarf laut Investitionsliste vermindert sich ebenfalls. Das ist zurückzuführen auf die 552 T€ Investitionszuschüsse des Landes.

 

        Ein Ausgleich im Ergebnishaushalt kann nicht mehr erreicht werden. Hier beträgt das Defizit  564 T€.

 

Herr Marten stellt zwei Fragen:

 

  1. Im Vorbericht steht, dass die Jahresrechnungen 2012 bis 2016 noch nicht erstellt werden konnten, hat das Folgen?

 

  1. Refinanzierung und Bezahlung der Fahrradständer – wie ist das gemeint? Die Gemeinde hat nichts in Auftrag gegeben und soll jetzt die Rechnung bezahlen; wird nun refinanziert oder ein Zuschuss gezahlt; und wenn Zuschuss, deckt der die gesamten Kosten?

 

Frau Gohlke antwortet:

 

  1. Es wird davon ausgegangen, dass die Erarbeitung schneller vorangeht als bisher, da ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde, der sich darum kümmern wird. Er befindet sich gerade in der Einarbeitung. Die noch fehlenden Abschlüsse 2011 liegen für Chorin, Liepe und Niederfinow voraussichtlich bis Ende September vor. Der Abschluss 2011 für Oderberg wird gerade durch den Landkreis Barnim geprüft. Ab 2018 ist geplant, pro Jahr zwei Abschlüsse pro Gemeinde zu erarbeiten.

 

  1. Gemäß § 24 KomHKV können Mittel aus dem Ergebnishaushalt übertragen werden. Am 01.01.2017 wurde Britz Träger der Schule Britz. Gemäß § 107 BbgSchulG geht automatisch das Vermögen auf den Schulträger über. Darum muss die Aktivierung des Vermögens in 2017 erfolgen. Das Amt muss also einen Haushaltsausgaberest bilden und zahlt damit einen Zuschuss an die Gemeinde Britz.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchtsbetrag der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

12

9

8

0

1

0

 


  Beschluss: 28.08.2017 Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen
Mit Terminverzug am 01.11.2017 realisiert Koordinierung:
Kämmerei  
Sachbearbeiter/-in: Astrid Gohlke  
Termin: 08.09.2017 Status: 01.11.2017
Auftrag:

Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Britz wurde im Amtsblatt Nr. 9 des Amtes B-C-O am 29.09.2017 bekannt gemacht.

Der Landkreis Barnim nahm am 12.10.2017 Stellung. Die Übersicht über die Entwicklung des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses war zu überarbeiten und bis zum 01.11.2017 in korrigierter Fassung vorzulegen.

Die Vorlage erfolgte entsprechend der Terminsetzung am 01.11.2017.