Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz 2017
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Frau Gersdorf erwähnt, dass die Unterlagen zur Nachtragssatzung sehr kurzfristig gekommen sind, aber das Wochenende dürfte genügt haben, sich einen Überblick zu verschaffen.
Frau Gohlke fasst die wichtigsten Eckdaten zusammen:
Die Erträge aus der Gewerbesteuer sind erheblich zurückgegangen. 500 T€ sind von der Gemeinde an den/die Steuerzahler zurückzuzahlen.
Das so entstehende Defizit wird größtenteils aus den Mitteln der Landesförderung ausgeglichen.
Den fehlenden Erträgen in Höhe von 575 T€ stehen 555 T€ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gegenüber.
Die eigentlich geplante Liquiditätsverstärkung aus der Entnahme aus Mitteln der GEG wurde durch die Kämmerin nicht vollzogen, da der Landkreis Barnim darauf aufmerksam gemacht hatte, dass dann Steuern zu zahlen wären.
Der Bedarf laut Investitionsliste vermindert sich ebenfalls. Das ist zurückzuführen auf die 552 T€ Investitionszuschüsse des Landes.
Ein Ausgleich im Ergebnishaushalt kann nicht mehr erreicht werden. Hier beträgt das Defizit 564 T€.
Herr Marten stellt zwei Fragen:
Frau Gohlke antwortet:
Beschluss: Die Gemeindevertretung Britz verabschiedet die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der BbgKVerf der Höchtsbetrag der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Britz wurde im Amtsblatt Nr. 9 des Amtes B-C-O am 29.09.2017 bekannt gemacht. Der Landkreis Barnim nahm am 12.10.2017 Stellung. Die Übersicht über die Entwicklung des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses war zu überarbeiten und bis zum 01.11.2017 in korrigierter Fassung vorzulegen. Die Vorlage erfolgte entsprechend der Terminsetzung am 01.11.2017. |
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