Vorlage - LI-026/2016 IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Information zur Sitzung am 05.04.16 hatte die Amtsverwaltung mitgeteilt, dass der Zuwendungsgeber der Herstellung eines Regenwasserauffangbeckens als erste notwendige Maßnahme auf der Gemarkung Chorin mit finanziellen Mittel für die Gemeinde Liepe nicht zustimmen kann.
Dem Zuwendungsträger wurde diesbezüglich für eine Entscheidung zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme im Sinne der Gemeinde die geographische und territoriale Situation mit Schreiben vom 01.07.2016 noch einmal dargelegt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Anpassung der aktuellen Bau- und Planungskosten mit Stand 2016 beantragt.
Sobald das Ergebnis einer Entscheidung vorliegt, wird die Gemeinde informiert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |