Vorlage - OD-030/2016

 
 
Betreff: Ausnahme von der Regelung des § 4 Abs. 3 der Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
12.10.2016 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, dass Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf.


§ 4 Abs. 3 der neuen Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg soll künftig das Anbringen von Werbeanlagen am Straßenzubehör (Verkehrszeichen und –einrichtungen, Ampeln, Vorwegweisern und anderes) sowie Bäumen durch Bekleben, Anhängen und andere Befestigungsarten verbieten.

 

Hiervon soll eine Ausnahme in der Form gemacht werden, dass eine Befestigung von Werbeanlagen für Wahlwerbung und Volksentscheide sowie Werbeanlagen von ortsansässigen Vereinen an jeglicher Straßenbeleuchtung mittels Kunststoffkabelbindern erfolgen darf. Plakatierungen, die auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist, unterliegen nicht der Ausnahmeregelung.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass dieser Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nur greift, sofern auch die Beschlussvorlage über die neue Sondernutzungssatzung der Stadt Oderberg (OD-020/2016) beschlossen wird.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen