Vorlage - OD-009/2018

 
 
Betreff: Planänderung „Einbau einer Sanitäranlage in das Schulgebäude der Grundschule Oderberg“
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
14.02.2018 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zum Beschluss Planungsänderung

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt

 

V1: den Lagerraum für den Hort, als Übergang bis zur Bereitstellung separater Räumlichkeiten, zu erhalten aber bereits in der Bauphase  alle erforderlichen Anschlüsse für die spätere WC-Nutzung herzustellen.

oder

V2: den gemäß Baugenehmigung vorgesehenen Lagerraum gleich im Bauvorhaben als zusätzliches WC herzustellen und eine Änderung der Baugenehmigung zu beantragen.

 

 


Sachverhalt:

 

Am 31.01.2018 fand eine weitere Abstimmung mit der Schule, dem Hort, der Verwaltung und dem Planer in den Räumlichkeiten der Schule Oderberg statt.

 

Der Planer, Herr Brandenburg, stellte allen Beteiligten u. a. die Änderungen im Grundriss Kellergeschoss vor.

 

Am 10.02.2017 wurde der Bauantrag durch die „Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim“ genehmigt. In der Planung gemäß Bauantrag wurde im Kellergeschoss ein Lagerraum für den Hort vorgesehen. In der überarbeiteten Planung wurde der  Lagerraum als WC ausgewiesen.

Dieses wurde wie folgt begründet:

 

„Die VDI-Richtlinie 6000 (Ausstattung von und mit Sanitärräumen in Schulen) verlangt ein separates Lehrer-WC. Wenn dieses Lehrer-WC in der Schüler-Toilette angeordnet wird, wird die in o.g. Richtlinie empfohlene Anzahl der Schülertoiletten unterschritten.“

 

Eine alternative Unterbringung des Lagerraumes für den Hort wird durch den Planer geprüft. Diese Problematik wurde am 31.01.2018 im Entwicklungsausschuss der Stadt Oderberg vorgestellt.

 

Durch die Ausschussmitglieder wurde einstimmig die Empfehlung gegeben, den in der Baugenehmigung vorgesehenen Lagerraum Hort als WC zu nutzen.

 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, solange keine Räumlichkeiten für die Nutzung durch den Hort gefunden sind, den Lagerraum im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme bereits so vorzubereiten, dass er jederzeit mit den erforderlichen Sanitärobjekten bestückt werden kann und somit die Nutzung als WC-Raum möglich ist. Alle notwendigen Anschlüsse (TW, SW, Elt) können unabhängig der tatsächlichen Nutzung vorgesehen werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

206.770,46 €

2110260-80201-0961010

2018/2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Fördermittelbescheid vom 24.01.2018

80% Förderung

Zuwendung

2018  146.175,18 €

2019      7.693,42 €

 

I-Nr.: 176-16-03

AIB:  89

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 


Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Beschluss Planungsänderung (596 KB)