Vorlage - OD-009/2018
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt
V1: den Lagerraum für den Hort, als Übergang bis zur Bereitstellung separater Räumlichkeiten, zu erhalten aber bereits in der Bauphase alle erforderlichen Anschlüsse für die spätere WC-Nutzung herzustellen. oder V2: den gemäß Baugenehmigung vorgesehenen Lagerraum gleich im Bauvorhaben als zusätzliches WC herzustellen und eine Änderung der Baugenehmigung zu beantragen.
Sachverhalt:
Am 31.01.2018 fand eine weitere Abstimmung mit der Schule, dem Hort, der Verwaltung und dem Planer in den Räumlichkeiten der Schule Oderberg statt.
Der Planer, Herr Brandenburg, stellte allen Beteiligten u. a. die Änderungen im Grundriss Kellergeschoss vor.
Am 10.02.2017 wurde der Bauantrag durch die „Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim“ genehmigt. In der Planung gemäß Bauantrag wurde im Kellergeschoss ein Lagerraum für den Hort vorgesehen. In der überarbeiteten Planung wurde der Lagerraum als WC ausgewiesen. Dieses wurde wie folgt begründet:
„Die VDI-Richtlinie 6000 (Ausstattung von und mit Sanitärräumen in Schulen) verlangt ein separates Lehrer-WC. Wenn dieses Lehrer-WC in der Schüler-Toilette angeordnet wird, wird die in o.g. Richtlinie empfohlene Anzahl der Schülertoiletten unterschritten.“
Eine alternative Unterbringung des Lagerraumes für den Hort wird durch den Planer geprüft. Diese Problematik wurde am 31.01.2018 im Entwicklungsausschuss der Stadt Oderberg vorgestellt.
Durch die Ausschussmitglieder wurde einstimmig die Empfehlung gegeben, den in der Baugenehmigung vorgesehenen Lagerraum Hort als WC zu nutzen.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, solange keine Räumlichkeiten für die Nutzung durch den Hort gefunden sind, den Lagerraum im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme bereits so vorzubereiten, dass er jederzeit mit den erforderlichen Sanitärobjekten bestückt werden kann und somit die Nutzung als WC-Raum möglich ist. Alle notwendigen Anschlüsse (TW, SW, Elt) können unabhängig der tatsächlichen Nutzung vorgesehen werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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