Vorlage - OD-010/2018
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Die Stadtverordndetenversammlung Oderberg beschließt das Bedarfsverzeichnis für das Jahr 2018.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege, der Regeneinläufe und anderer Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgabe wird der Baubetriebshof des Amtes in Anspruch genommen. Im Bedarfsverzeichnis sind die entsprechenden Arbeitsstunden für die Stadt Oderberg aufgeführt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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