Vorlage - OD-011/2018
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 800.000 EUR festgesetzt.
Sachverhalt: Nach § 65 der BbgKVerf hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der Brandenburgischen Kommunalverfassung- BbgKVerf). Der materielle Haushaltsausgleich des ordentlichen Ergebnisses ist nach § 63 (4) der BbgKVerf im Jahr 2018 und im mittelfristigen Finanzplanzeitraum, also bis 2021, möglich. Dennoch ist die Haushaltssituation der Stadt Oderberg extrem angespannt, weil die Zahlungsüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur ordentlichen Tilgung der Kredite und zum Abbau des negativen Zahlungsmittelbestandes nicht ausreichen. Die Zahlungsfähigkeit der Stadt kann nur durch dauerhafte Inanspruchnahme von Kassenkrediten gesichert werden. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Kassenkreditrahmen auf 800.000 EUR festzusetzen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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