Vorlage - AA-07/2014

 
 
Betreff: Ausschreibung zur technischen Krisenprävention in der Schule Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr John WranaAktenzeichen:40.21
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
13.02.2014 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen     

Der Amtsausschuss beschließt, die notwendigen Lieferungen und Leistungen zur technischen Krisenprävention (Ausstattung aller Schulinnenräume mit Funk-Notfalltastern sowie Außensirenen mit direkter Aufschaltung zur Polizei inkl. Inspektion und Wartung dieser technischen Anlagen) an der Schule Oderberg auszuschreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Nach dem Amoklauf an einer Schule in Winnenden (März 2009, 16 Tote) traten insbesondere die Schulträger des Landes Brandenburg an die Schulämter und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) heran und forderten Unterstützung bei der Prävention von Krisensituationen bzw. Hilfe, wie in Gefahrensituationen zu reagieren ist. Das Land Brandenburg erließ daraufhin ein Rundschreiben unter dem Titel „Hinsehen - Handeln – Helfen. Angstfrei leben in der Schule“. Die dort getroffenen Festlegungen beziehen sich allerdings eher auf allgemeine Gewaltdelikte unter Schülern und/oder Lehrern und geben vor allem Hinweise für die Nachsorge von betroffenen Schülern. Auf Situationen wie Amokläufe wird in dem Rundschreiben nicht eingegangen.

 

Insbesondere existieren keine rechtlichen Vorschriften oder Empfehlungen wie Schulen zur Gefahrenabwehr technisch/bautechnisch ausgestattet sein sollten. Das Land verweist darauf, dass die Maßnahmen zur Krisenprävention und die Beurteilung der Gefährdungslage für jede Schule einzeln zu betrachten sind.

 

Dies führte dazu, dass sich als Ansprechpartner für die technische Krisenprävention eher der industrielle Sektor wie z. B. der Zentralverband der Elektroindustrie (ZVEI) oder konkrete Firmen in den Vordergrund stellten. Grundlage für die bereits im Haushaltsjahr 2012 eingestellten Mittel für die technische Sicherung des Schulgebäudes in Oderberg war dementsprechend ein Kostenvoranschlag einer Firma die u. a. Komplettlösungen für Schulen anbietet. Bestandteil der Angebote pro Schule waren jeweils ein Melde- und Alarmierungssystem mit Funktastern in allen Innenräumen und die Schaffung von Verbarrikadierungsmöglichkeiten durch entsprechende Türverriegelungssysteme.

 

Eine Abfrage bei den Kommunen des Landkreises Barnim ergab, dass bisher die wenigsten öffentlichen Schulträger entsprechende Umbaumaßnahmen zur Krisenprävention vorgenommen haben.

 

Bei der Entscheidung, in welchem Ausmaß das Schulgebäude in Oderberg gesichert bzw. technisch ausgestattet werden muss, ist zu bedenken, dass bei allen bisher in Deutschland verzeichneten Amokläufen nie Grundschulen betroffen waren und der Expertenkreis des Landes Baden-Württemberg nach dem Amoklauf von Winnenden darauf hinwies, dass man Schulen nicht zu Festungen ausbauen sollte.

 

Der Expertenkreis empfiehlt aber als technische Maßnahme1:

 

»[…] ein Amokalarmsignal an Schulen. Zwei wesentliche Voraussetzungen gilt es bei dem

Amoksignal zu beachten:

 

1.     Brand- und Amokalarmsignale müssen sich deutlich unterscheiden, da sonst die Gefahr besteht, dass Schüler bei einem Amoklauf bzw. Gewaltvorfällen wie Geiselnahmen aus den Klassenzimmern stürmen und Ziel des Täters werden.

 

2.     Amokalarm muss für alle hörbar sein, auch für Toilettengänger und Schüler, die sich zu diesem Zeitpunkt nicht in einem Klassenzimmer befinden«

 

1 (Abschlussbericht des Expertenkreises Amok Baden-Württemberg, 2011)

 

Aus diesen Überlegungen heraus hat sich deshalb folgende technische Umsetzung entwickelt:

 

-          Ausstattung aller Schulinnenräume mit Funk-Notfalltastern sowie Außensirenen mit direkter Aufschaltung zur Polizei inkl. der Inspektion und Wartung dieser technischen Anlagen

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

10.000 €

80201

2014

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Die jährlichen Wartungskosten belaufen sich voraussichtlich auf 1.000 EUR.

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

John Wrana

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen