Vorlage - OD-074/2020

 
 
Betreff: Bezuschussung des Binnenschifffahrtsmuseum e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.11.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
  1. Dem Binnenschifffahrtsmuseum Oderberg e.V. wird auf Antrag ein jährlicher Personalkostenzuschuss von 12.000 € gezahlt. Die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg. Die bedarfsgerechte Anpassung in den Folgejahren steht ebenso unter diesem Vorbehalt.

 

  1. Der § 2 Abs. 5 des Pachtvertrages mit dem Förderverein Binnenschifffahrtsmuseum wird wie folgt geändert: „Dem Pächter wird von der Stadt Oderberg auf Antrag einen Zuschuss bis zur Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten gemäß Anlage 4 des Vertrages gewährt. Dem Antrag sind Nachweise zu den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten sowie der gültige Kassenbericht des Vereins beizufügen. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Oderberg.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Binnenschifffahrtsmuseum in Oderberg wird seit 2008 nicht mehr von der Stadt Oderberg, sondern durch den Förderverein Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. betrieben.

 

Das Aufgabenspektrum der Angestellten des Museums hat sich in den letzten Jahren deutlich erweitert.

  • Einerseits ist die ganzjährige Öffnung und der Betrieb des Museums sicherzustellen, das sowohl ein überregional anerkanntes Technikmuseum als auch ein Heimatmuseum für die Stadt Oderberg mit einem umfangreichen und wachsenden Fundus ist.
  • Andererseits ist im Museum die Tourist-Information (TI) für die Stadt Oderberg etabliert und unterliegt dabei strengen Standards, um das rote „i“ als Qualitätssiegel zu führen. Seit 2017 ist die Oderberger TI zertifiziert.
  • Zusätzlich dazu bietet der Förderverein über das Jahr eine Vielzahl von Veranstaltungen an (z.B. Lesungen, Jazzkonzerte, Irischer Abend) und trägt damit wesentlich zur Bereicherung der Kulturlandschaft in der Region bei.

 

Jährlich besuchen ca. 5000 Besucher das Museum und stützen mit ergänzendem Konsum die örtlichen Gastronomie-, Tourismus- und Gewerbeunternehmen. Das Museum hat sich somit zu einem wichtigen und unverzichtbaren Standortfaktor entwickelt, welches den Vergleich mit anderen Kultureinrichtungen nicht scheuen muss. Der erreichte Stand ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die Mitglieder des Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. und deren angestellte Beschäftigte umsichtig und strategisch die Entwicklung des Museums vorantreiben.

 

Zurzeit arbeiten für das Museum inklusive TI 3 Teilzeit-Angestellte (insg. 1,75 VBE).  Allerdings ist die Entlohnung der Beschäftigten, die jährlich neu mittels komplizierter und letztlich unsicherer Fördermittelakquise auf Minimalniveau abgesichert werden kann, als prekär einzuschätzen. Lediglich der gesetzliche Mindestlohn findet Anwendung (z.Z. 9,35 €, ab 01/2021 9,50 €; ab 07/2021 9,60 € zzgl. Arbeitgeberanteil). Angesichts der Verantwortung und Aufgabeninhalte ist dies nicht angemessen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst (TVÖD) sind aufgrund der Trägerschaft durch den Verein grundsätzlich nicht gegeben. Um gleichwohl die Einkommensverhältnisse der Festangestellten etwas zu verbessern bzw. sich der Entwicklung der gesetzlichen Mindestlohnhöhe anpassen zu können, wurde ein zusätzlicher Bedarf von 18.000 € jährlich festgestellt.

 

Unabhängig von der Trägerschaft für die Museen gestaltet sich die Finanzierung der Museen im Land Brandenburg durchschnittlich wie folgt[1]:


- Stadt/Gemeinde:  34 %

- Eigeneinnahmen: 31 %

- Landkreis:    8 %

- Förderverein:   8 %

- andere:    7 %

- privat:    6 %

- Land:     5 %

- Bund:            1 %

gesamt           100 %

 

Aus den Unterlagen des Fördervereins Binnenschifffahrts-Museum Oderberg e.V. gehen aktuell folgende Finanzierungsanteile für das Museum Oderberg hervor:

 

Mitgliedsbeiträge         0,76 %

Spenden          2,54 %

Eintrittsgeld        10,16 %

Erlöse aus Verkauf         3,17 %

kulturelle Veranstaltungen / mit Service      7,61 %

Miete/ Verpachtung         0,63 %

Beantragte Fördermittel Sparkassenkulturstiftung/ Dritter    4,26 %

sonstige Fördermittel (TI-Förderung Kinder/Jugendarbeit, etc.) 19,03 %

Zuschuss Amt Britz-Chorin-Oderberg Betriebskosten    6,34 %

Zuschuss Landkreis (jährlich zu beantragen)   32,48 %

Ausgleich aus Rücklage                             13,02 %

gesamt           100 %

 

Es ist erkennbar, dass das Museum unterdurchschnittlich Finanzierungsleistungen von der Stadt in Anspruch nimmt und sich mit viel Initiative andere Einnahmen erfolgreich erschloss. Auch anhand des landesweiten Vergleichs lässt sich das Erfordernis einer erhöhten Unterstützung des Museums durch die Stadt, deren finanzielle Situation sich im Vergleich zu 2008 etwas entspannt hat, ableiten.

 

Unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Möglichkeiten der Stadt wird ein monatlicher Zuschuss von 1.000 € an den Verein vorgeschlagen. Mit dem zusätzlichen Zuschuss von 12.000 € jährlich würde der Finanzierungsanteil der Kommune auf ca. 17 % steigen.     

 

Eine Unterstützung des Museums durch die Stadt erfolgt derzeit nur für die Betriebskosten. Die entsprechende Bestimmung im Pachtvertrag lautet: „Dem Pächter kann von der Stadtverordnetenversammlung Oderberg auf Antrag eine Zuschussförderung bis zur Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten gemäß Anlage 4 des Vertrages gewährt werden. Dem Antrag sind Nachweise zu den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten sowie der gültige Kassenbericht des Vereins beizufügen“. (2. Nachtrag zum Pachtvertrag) Diese Betriebskostenbezuschussung sollte verstetigt werden unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt.

 

 

 

 

 

 

 


[1] Museumsblätter, Mitteilungen des Museumsverbandes Brandenburg, Ausgabe 33, S. 11

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja  x        nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

12.000 €

28010102-80100-5318000

2021 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Mittel sind in der Haushaltsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen