Vorlage - OD-076/2020

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung/ Mittelverwendung Integrationspauschale
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.13
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.11.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
21102020140937
21102020140959
21102020141029

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg genehmigt die am 21. Oktober 2020 getroffene Eilentscheidung über die Auftragsvergabe an die HA Wachsmann GbR über 20.176,45 € zur Lieferung und Montage von zwei Sport- und Fitnessgeräten (Twister/ Stepper aus Edelstahl sowie Bike/ Trapezius aus Edelstahl) und einer Nestschaukel aus Robinienholz.

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat in Ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2020 die weitere Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel der Integrationspauschale thematisiert.

Drei Firmen wurden daraufhin aufgefordert ein Angebot abzugeben. Alle drei Firmen haben ein Angebot abgegeben:

  1. Möbelwerk Baum & Hien GmbH    23.891,35 €
  2. HAFERKORN Lehrmittel & Schulservice GbR  25.595,40 €
  3. HA Wachsmann GbR      20.176,45 €.

Die Handelsagentur Wachsmann GbR unterbreitete das kostengünstigste Angebot für die folgenden Spiel- und Sportgeräte:

  1. Twister/ Stepper aus Edelstahl
  2. Bike/ Trapezius aus Edelstahl
  3. Nestschaukel aus Robinienholz.

Lieferung und Montage sind laut Angebot in der 2. – 4. Kalenderwoche 2021 möglich. In Rücksprache mit Herrn Wachsmann am 23. Oktober 2020 wurde mitgeteilt, dass die Lieferung und Montage der Nestschaukel bereits Ende November und die der Sportgeräte Mitte Dezember erfolgen kann.

 

Eine Eilentscheidung über das vorgenannte Vorhaben ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Stadt Oderberg erforderlich. Die Auftragsvergabe sollte schnellstmöglich erfolgen, so dass der mögliche Liefertermin sich nicht weiter in das Jahr 2021 verschiebt. Aus Sicht der Wirtschaftlichkeit bindet das Angebot die 16%ige Mehrwertsteuer. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar. Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Oderberg die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Chorin erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

Eilentscheidung

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg genehmigt die Auftragsvergabe an die HA Wachsmann GbR über 20.176,45 € zur Lieferung und Montage von zwei Sport- und Fitnessgeräten (Twister/ Stepper aus Edelstahl sowie Bike/ Trapezius aus Edelstahl) und einer Nestschaukel aus Robinienholz. Die Deckung erfolgt aus den Mittel der „Integrationspauschale“.

 

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Amtsdirektor, Herr Matthes     Bürgermeisterin, Frau Hähnel

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

20.176,45 €

3636300-80705-4142000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

21,45 € aus 2810101-80100-5271600

(Heimat- und Brauchtumsfeste)

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 20.155,00 €

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 21102020140937 (556 KB)    
Anlage 2 2 21102020140959 (443 KB)    
Anlage 3 3 21102020141029 (550 KB)