Vorlage - BR-052/2020

 
 
Betreff: Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.11.2020 
Gemeindevertretung Britz abgelehnt   
Anlagen:
Neubau Umspanwerk Britz
Umspannwerk

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz  beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag - Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und

110-kv-Freiluftschaltanlage  auf dem Grundstück der Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück  19 und 20

 zu erteilen.

 

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Sachverhalt:

 

Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage

Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20

 

 

Antragsteller:   E.DIS AG

                        Langewahler Straße 60

                        15517 Fürstenwalde

 

 

Gemarkung:    Britz

Flur:                 3

Flurstück:        19 und 20

 

Auszug  „Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Bauen im Außenbereich

 

(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es

 

3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen,

    Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen

    Betrieb dient “

 

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Begründung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens:

 

- Störungen in Form von Nachbarschaftsbelästigungen sind ersichtlich

- Störung des Landschaftsbildes

- Immissionsschutz rechtliche Beeinträchtigung für die angedachte Erweiterung  des bereits

  bestehenden Bebauungsplanes  Wohnbebauung an der Eberswalder Straße in Richtung

  Britz-Dorf

- Bereich Brandschutz  kann nicht abgedeckt werden

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neubau Umspanwerk Britz (951 KB)    
Anlage 2 2 Umspannwerk (2106 KB)