Vorlage - BR-052/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag - Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage auf dem Grundstück der Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20 zu erteilen.
Sachverhalt:
Bauantrag Neubau Umspannwerk Britz, Betriebsgebäude und 110-kv-Freiluftschaltanlage Gemarkung Britz, Flur 3, Flurstück 19 und 20
Antragsteller: E.DIS AG Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde
Gemarkung: Britz Flur: 3 Flurstück: 19 und 20
Auszug „Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
3. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient “
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Begründung zur Versagung des gemeindlichen Einvernehmens:
- Störungen in Form von Nachbarschaftsbelästigungen sind ersichtlich - Störung des Landschaftsbildes - Immissionsschutz rechtliche Beeinträchtigung für die angedachte Erweiterung des bereits bestehenden Bebauungsplanes „Wohnbebauung an der Eberswalder Straße“ in Richtung Britz-Dorf - Bereich Brandschutz kann nicht abgedeckt werden
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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