Vorlage - BR-053/2020

 
 
Betreff: Genehmigung einer Eilentscheidung / Vergabe Bauleistungen für Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.11.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die am 16.11.2020 getroffene Eilent­scheidung folgenden Inhalts:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an die Firma:

 

M&N GmbH Lüdersdorf

Dorfstraße 1

16248 Parsteinsee OT Lüdersdorf

 

mit einer Auftragssumme in Höhe von 46.382,21 EUR zu vergeben.

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Bauausschusses Britz am 14.09.2020 über die bereits in 2020 ausgeführten Straßenunterhaltungsmaßnahmen informiert sowie Vorschläge unterbreitet,  welche Maßnahmen mit den noch für 2020 verfügbaren finanziellen Mitteln ausgeführt und vergeben werden können. Erforderliche Maßnahmen sind:

 

  • Pflasterreparatur  an Gehwegen in der „Seestraße“ und „Karlstraße“
  • Reparatur Einmündungsbereich „Eisenwerkstraße“ / „Birkenweg“
  • Weiterführung Gehwegertüchtigung „Heegermühler Straße“ – Entfernung der alten Gehwegplatten im Bereich „Heegermühler Straße“ / „Eberswalder Straße 4“ und Einbau einer wassergebundenen Decke
  • Bankettbearbeitung außerorts „Blütenberger Weg“
  • Schließen der Löcher „Am Grund“ im Straßenabschnitt zwischen „Heegermühler Straße“ und Schulstraße“

 

Die Mitglieder des Bauausschusses haben die Umsetzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßenunterhaltungsmaßnahmen befürwortet.

 

Die Risse-Sanierung in den Asphaltbelägen muss witterungsbedingt im 2./3. Quartal des kommenden Haushaltsjahres 2021 ausgeführt werden. Die Leistungsabfrage wird ent­sprechend vorbereitet.

 

Die Leistungsabfrage für die zuvor genannten Baumaßnahmen erfolgte in einem Beschränkten Ausschreibungsverfahren ohne Teil­nahmewettbewerb nach § 3a, Abs. 2 VOB/A. Dazu wurden insgesamt fünf geeignete Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Bis zum Submissionstermin am 10.11.2020 haben zwei Anbieter fristgerecht ein Angebot abgegeben.

 

Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgten durch das Bauamt nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:

 

  • Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind
  • Prüfung der Eignung der Bieter in Bezug auf die erforderliche Fachkunde, Leistungs-fähigkeit und Zuverlässigkeit sowie das Vorhandensein ausreichender technischer und wirtschaftlicher Mittel
  • Prüfung der nicht ausgeschlossenen Angebote auf die Einhaltung der gestellten Anforderungen, insbesondere in rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes.

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass kein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden musste. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungs­fähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel. Im Ergebnis der Prüfung sind die Angebote inhaltlich gleichwertig.

 

Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und in der nachfolgenden Tabelle (1) mit aufsteigender Reihenfolge dargestellt.

 

 Tabelle (1)

 

Rang-

folge

Angebot

(Nr.)

Bieter

Gesamtsumme

- Brutto -

[ EUR ]

1

(1)

M&N GmbH Lüdersdorf

46.382,21

2

(2)

 

46.581,35

 

Im Ergebnis der Angebotsprüfung und -wertung hat die Firma M&N GmbH Lüdersdorf aus 16248 Parstein OT Lüdersdorf nach § 16 d VOB/A das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebotspreis abgegeben und wird zur Vergabe vorgeschlagen.

 

Eine Eilentscheidung über die Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist zur Abwehr eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde Britz erforderlich. Mit den Bauarbeiten muss schnellstmöglich begonnen werden, damit die Maßnahmen witterungsabhängig zum Ende des Jahres fertiggestellt werden können. Die Entscheidung ist unabweisbar und unaufschiebbar.

 

Der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg trifft im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Britz die Entscheidung nach § 58 BbgKVerf. In der nächsten ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Britz erfolgt die Beschlussfassung zu dieser Eilentscheidung.

 

Eilentscheidung

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an die Firma:

 

M&N GmbH Lüdersdorf

Dorfstraße 1

16248 Parsteinsee OT Lüdersdorf

 

mit einer Auftragssumme in Höhe von 46.382,21 EUR zu vergeben.

 

Datum:                   Datum:

 

 

 

 

 

 

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

André Guse

Vorsitzender der Gemeindevertretung Britz

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

46.382,21 EUR

5410101-20601-5221000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

noch in 2020 verfügbar = 50.000,- EUR

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen