Vorlage - BR-054/2020

 
 
Betreff: Bestätigung des Planentwurfs zur Errichtung eines Hortgebäudes als Grundlage für die weiteren Planungsphasen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.11.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B20103_Britz_H_3_A_G. Grundrisse+Schnitt_Anlage 1_BR-054-2020
B20103_Britz_H_3_A_A. Ansichten_Anlage 2_BR-054-2020

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bestätigt den vorliegenden Planentwurf des Planungsbüros ANGELIS & Partner mbB mit Stand Entwurfsplanung 30.10.2020 für die Errichtung eines Neubaus zur Hortbetreuung auf dem Grundstück Am Grund 27, Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 665.

 

Der in der Anlage beigefügte Planentwurf ist Grundlage zur Erstellung und Einreichung eines Bauantrags beim Landkreis Barnim.

 

Die weiteren, zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Planungsleistungen sind durch die Verwaltung eigenständig und stufenweise an das mit der Planung beauftragte Planungsbüro zu vergeben.

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 25.05.2020 die durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Britz getroffene Eilentscheidung zur Errichtung eines Neubaus für die Hortbetreuung am Schulstandort der Grundschule „Max Kienitz“ genehmigt (BR-009/2020).

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses und nach Eingang des positiven Bauvorbescheides des LK Barnim, der die Genehmigung eines Neubaus auf dem südlichen Teil des Grundstücks der Max-Kienitz-Grundschule, Am Grund 27 (Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 665) in Aussicht stellt, wurden die Planungen für einen Hortneubau durch das beauftragte Planungsbüro ANGELIS & Partner Architekten mbB konkretisiert.

 

Durch die Gemeinde und Amtsverwaltung sind insbesondere folgende Grundlagen für die Planung des Gebäudes vorgegeben worden:

  • die Unterbringung von 136 Betreuungsplätzen
  • die Ausführung in Modulbauweise
  • die Integration einer Mensa
  • die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen (wie z.B. die Schulbau-Richtlinie, die Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertagesstätten, die Arbeitsstätten-Richtlinie usw.)

 

In der Sitzung des Schulausschusses der Gemeinde Britz am 17.11.2020 wurden die Planungsergebnisse mit Stand Entwurfsplanung vom 30.10.2020 vorgestellt.

 

Geplant ist ein 2-geschossiger Neubau in Modulbauweise.

 

Die 136 Betreuungsplätze verteilen sich auf 8 Horträume, jeweils 4 im Erd- und 4 im Obergeschoss. Es sind entsprechende Sanitäranlagen für Mädchen und Jungen in beiden Geschossen angeordnet. Außerdem stehen ein Aufzug für die Gewährleistung der Barrierefreiheit, Hausanschluss- und Technikräume sowie Lagerräume zur Verfügung.

 

Im Obergeschoss befinden sich zukünftig die Personalräume (Besprechungs- und Aufenthaltsraum, Leiter(-in)büro, sanitäre Einrichtungen, Archiv).

 

Im Erdgeschoss ist die zukünftige Mensa angeordnet. Sie öffnet sich nach oben bis ins 2. Geschoss als sogenannter Luftraum. Im Bereich der Mensa befinden sich auch die Spül- und Ausgabeküche, die Anlieferung, ein Stuhllager sowie weitere sanitäre Einrichtungen.

 

Da die Mensa und der Hortbereich räumlich voneinander getrennt wurden, ist eine zukünftige Nutzung der Mensa auch außerhalb des Hortbetriebs möglich.

 

Am westlichen Giebel sind über beide Geschosse die Räume für den Hausmeister geplant.

 

Das Planungsbüro wird zeitnah einen Bauantrag auf Grundlage der vorgestellten Entwürfe erarbeiten und beim Landkreis Barnim zur Genehmigung einreichen, wenn die Gemeindevertretung diese in vorliegender Form beschließt.

 

Im Haushalt der Gemeinde Britz stehen in diesem Jahr 100.000,00 EUR für erforderliche Planungsleistungen im Zusammenhang mit dem Hortneubau zur Verfügung. Eine Beauftragung des Planungsbüros auf Grundlage des abgeschlossenen Planungsvertrags bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist daher finanziell gesichert.

 

Die Kosten für die weiteren Planungsleistungen (ab LPH 5 Ausführungsplanung) sind aus dem Haushaltsansatz 2021 zu begleichen.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

250.000 € (Planungskosten bis LPH 7 ohne besondere Leistungen)

3651205-20302-0961010

2020 / 2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B20103_Britz_H_3_A_G. Grundrisse+Schnitt_Anlage 1_BR-054-2020 (1398 KB)    
Anlage 2 2 B20103_Britz_H_3_A_A. Ansichten_Anlage 2_BR-054-2020 (527 KB)