Vorlage - BR-055/2020

 
 
Betreff: Bestätigung des Planentwurfs für die Außenanlagengestaltung der Max-Kienitz-GS Britz als Grundlage für die weiteren Planungsphasen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.11.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2020.11.12_BR-MKG-FREI-LP-1.0_Anlage_BR-054-2020

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz bestätigt den vorliegenden Planentwurf mit Planstand vom 12.11.2020 für die Außenanlagengestaltung auf dem Grundstück der Max-Kienitz-Grundschule Britz, Am Grund 27, Gemarkung Britz, Flur 2, Flurstück 665.

 

Der in der Anlage beigefügte Planentwurf ist Grundlage zur Erstellung und Einreichung eines Bauantrags beim Landkreis Barnim.

 

Die weiteren Planungsleistungen für den 1. Bauabschnitt (Hol- und Bringesituation – Umfahrung inkl. Stellflächen, Außensportanlagen, Schulgartenflächen) sind ohne zusätzliche Beschlussfassungen stufenweise an das Planungsbüro zu vergeben.

 

Die Verwaltung wird insbesondere ermächtigt, auch die Bauleistungen für den 1. Bauabschnitt auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Vergabe folgenden Sitzung über das Ausschreibungsergebnis und die Auftragsvergabe zu informieren.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 25.05.2020 die durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung Britz getroffene Eilentscheidung zur Neugestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Hol- und Bringesituation vor dem Schulgebäude und auf dem Schulgelände, die Neugestaltung der Außensportanlagen und die Sanierung bzw. Neugestaltung der Pausenhofflächen unter Anpassung der bisherigen Außenanlagenplanung an den geplanten Hort-Neubau genehmigt (BR-009/2020).

 

Daraufhin wurde die bestehende Außenanlagenplanung, die bereits durch die Gemeinde bestätigt wurde und Grundlage zur Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen der      LEADER-Richtlinie war, noch einmal so modifiziert, dass sich der geplante Hort-Neubau in die Außenanlagengestaltung einfügt.

 

Die von der Gemeinde mit der Umgestaltung der Außenanlagen der Max-Kienitz-Grundschule verfolgten Ziele, insbesondere

  • die sicherere Gestaltung der Hol- und Bringesituation für alle Verkehrsteilnehmer
  • die Neugestaltung der Außensportanlagen
  • die Sanierung bzw. Neugestaltung der Pausenhofflächen

werden mit der überarbeiteten Außenanlagenplanung realisiert.

 

Durch die geplante fast 100 m lange Busbucht, die westlich von Schul- und Hortgebäude angeordnet wurde, ist gewährleistet, dass 3 Busse gleichzeitig an der Schule ankommen und verweilen können. Dadurch wird auch den Schülern, die weiterführende Schulen besuchen, ein gefahrloses Umsteigen zwischen den Bussen ermöglicht.

 

Der Bereich zwischen den Hauptgebäuden (Schule und Hort) soll künftig verkehrsfrei gehalten werden. Lehrer und Erzieher gelangen ebenfalls über die geplante Umfahrung zu den für sie vorgesehenen Stellplätzen.

 

Die Umfahrung dient darüber hinaus auch der Anlieferung der Essensversorgung im Bereich der Mensa.

 

Die Anforderungen an die Außensportanlagen, die sich aus den Raumprogrammempfehlungen und aus den Lehrplänen für den Sportunterricht an Grundschulen ergeben, werden durch die Anlegung einer 60 m Laufbahn (zzgl. An- und Auslaufbereich), einer Weitsprunganlage, einer Kugelstoßanlage sowie eines Kleinspielfeldes und einer Gymnastikwiese erfüllt.

 

Das Planungsbüro wird zeitnah einen Bauantrag auf Grundlage des vorgestellten Entwurfs erarbeiten und beim Landkreis Barnim zur Genehmigung einreichen, wenn die Gemeindevertretung diesen in vorliegender Form beschließt.

 

Da die Maßnahmen zur Außenanlagengestaltung hinsichtlich der Neugestaltung der Hol- und Bringesituation, der Errichtung der Außensportanlagen und der Schulgartenflächen durch die bewilligten Fördermittel und die Eigenmittel der Gemeinde Britz finanziell gesichert sind, ist es sinnvoll, die weiteren Planungsleistungen (LP 5 – 9) für diese Außenanlagenbereiche (Bauabschnitt 1) stufenweise und ohne zusätzliche Beschlüsse an das Planungsbüro zu vergeben, um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

1.100.000 € (1. BA)

2110160-20201-0961010

2020 und folgende

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2020.11.12_BR-MKG-FREI-LP-1.0_Anlage_BR-054-2020 (859 KB)