Vorlage - BR-059/2020

 
 
Betreff: Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Bauausschuss der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
30.11.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beruft folgende weitere Personen als beratende Mitglieder (sachkundige Einwohner) in den Bauausschuss der Gemeindevertretung:

 

 

  1. ________________________________________________

 

 

  1. ________________________________________________

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss BR-041/2019 hat die Gemeindevertretung einen Bauausschuss gebildet. In diesen Ausschuss können nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder (sogenannte »sachkundige Einwohner«) berufen werden.

 

Sachkundige Einwohner haben in dem Ausschuss, in den sie berufen werden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter.

 

Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber

nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser

Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 300 € p. P. und Jahr

1110101-20100-542100

2021-2024

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Jeder sachkundige Einwohner erhält pro Anwesenheit bei einer Sitzung ein Sitzungsgeld

in Höhe von 30 Euro. § 5 Absatz 1 Entschädigungssatzung der Gemeinde Britz

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen