Vorlage - BR-061/2020 IV
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Sachverhalt:
Im Rahmen des Digitalpaktes Schule hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern ein ergänzendes Förderprogramm unter der Bezeichnung »Corona-Hilfe II: Sofortprogramm Endgeräte« aufgelegt:
»Schülerinnen und Schüler benötigen in der aktuellen Lage zu Hause einen Laptop o. ä. zum Lernen. Nicht alle Eltern sind in der Lage, ihren Kindern ein solches Gerät zu kaufen. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit, dass Bund und Länder mit dem Sofortprogramm die Teilhabe an digitaler Bildung ermöglichen.«
Mit Datum vom 10. September 2020 hat die Gemeinde Britz als Trägerin einer Grundschule für vorgenannte Zwecke einen Zuwendungsbescheid über 10.084,10 Euro vom Land Brandenburg erhalten. Der Betrag beruht auf der vom Schulträger gemeldeten Zahl an Schülerinnen und Schülern, die vom Eigenanteil nach Lernmittelverordnung befreit sind. Die Förderung ist eine Festbetragsförderung, ein Eigenanteil ist durch die Gemeinde nicht zu tragen. Der Bewilligungszeitraum wurde für die Zeit vom 10. September bis zum 15. Dezember 2020 festgelegt.
Am 15. September wurde eine entsprechende öffentliche Ausschreibung gestartet und nach Zuschlagserteilung am 10. November die Ware geliefert. Die 13 Laptops inklusive Zubehör werden nun zunächst von der Amtsverwaltung eingerichtet und dann – gemäß der Förderbestimmungen – in der Schule vorgehalten und von dort ggf. an die entsprechenden Kinder ausgeliehen.
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