Vorlage - AA-12/2014

 
 
Betreff: Berufung des/der gemeinsamen Wahlleiters/in und deren Stellvertreter/in für die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Jahr 2014 - Genehmigung einer Eilentscheidung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela Stiegler
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
13.02.2014 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen     

Der Amtsausschuss genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Amtsausschusses getroffene Eilentscheidung über die Berufung von Frau Brigitte Reibeholz (Joachimsthaler Straße 7, 16230 Britz) zur Wahlleiterin und Frau Marion Hildebrand (Triftstraße 7, 16230 Chorin) zur stellv. Wahlleiterin zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in 2014.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters hat nach § 2 Abs. 1 BbgKWahlV binnen drei Monaten nach Bekanntgabe des Wahltages (09. September 2013), spätestens jedoch fünf Monate vor dem Tage der allgemeinen Kommunalwahlen zu erfolgen. Die Bestellung zum Wahllei-ter/Stellvertreter muss für jede allgemeine Kommunalwahlperiode neu erfolgen.

 

Gemäß § 58 i. V. m. § 140 BbgKVerf kann in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer vereinfacht einberufenen Sitzung des Amtsausschusses aufgeschoben werden kann, der Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Amtsausschussvorsitzenden zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für das Amt und die Gemeinden entscheiden.

 

Die Beschlussfassung zum Wahlleiter und seinem Stellevertreter hat spätestens bis zum 24.12.2013 zu erfolgen. Ohne zeitlich korrekte Berufung ist die Durchführung einer ordnungsge-mäßen Wahl gefährdet. Eine Einberufung des Amtsausschusses innerhalb der Ladungsfristen ist bis zum genannten Termin nicht mehr möglich.

 

Eilentscheidung:

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beruft zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in 2014

 

Frau Brigitte Reibeholz, Joachimsthaler Straße 7, 16230 Britz              zur Wahlleiterin

und

Frau Marion Hildebrand, Triftstraße 7, 16230 Chorin                            zur stellv. Wahlleiterin.

 

Die Eilentscheidung ist mit der einzuhaltenden Frist (24.12.2013) begründet.

 

 

Britz, den 18.12.2013

 

gez. Ulrich Hehenkamp                                                gez. Martin Horst 

        Amtsdirektor                                                                   Amtsausschussvorsitzender

                                                           

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Manuela Stiegler

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen