Vorlage - LI-013/2021
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Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Gebührensatzung für den Friedhof Liepe gemäß Anlage 1 mit einem Kostendeckungsgrad von 29 %.
Sachverhalt:
Für die Benutzung ihres kommunalen Friedhofes hatte die Gemeindevertretung Liepe auf ihrer Sitzung am 1. Dezember 2009 eine Friedhofsgebührensatzung beschlossen, die zum 1.1.2010 in Kraft trat. Nunmehr erfolgte eine Überarbeitung dieser Satzung. Bei der Überarbeitung der Gebührensatzung wurde der Schwerpunkt darauf gelegt, dass die vom Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg geforderten Mindestanforderungen an eine Gebührensatzung auf der Grundlage der bisher von den Verwaltungsgerichten hierzu getroffenen Festlegungen rechtssicher in der Satzung verankert wurden. Nach § 6 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz sind Benutzungsgebühren alle zwei Jahre neu zu kalkulieren. Ziel der Gebührenkalkulation musste entsprechend den Festlegungen der Gemeindeordnung die Kostendeckung sein. Da der Friedhof der Gemeinde Liepe neben seiner Funktion als letzte Ruhestätte für Verstorbene auch eine großflächige Parkanlage mit vielfältiger Flora & Fauna darstellt, ist eine 100 %-ige Kostendeckung nicht als sachgerecht anzusehen. Nach Einschätzung des zuständigen Fachamtes ist ein Kostendeckungsgrad im Bereich von 30 % realistisch. Dieser Beschlussvorlage liegt eine Übersicht mit den bisherigen Gebühren, in denen die Bewirtschaftungskosten eingerechnet sind, und ein Vorschlag für die neu festzusetzenden Gebühren, gestaffelt nach Kostendeckungsgrad, bei.
Dem ebenfalls beigefügten Satzungsentwurf liegt eine Kostendeckung der Anlagen und Einrichtungen des Friedhofs der Gemeinde Liepe von 29 % zu Grunde. Dieser Kostendeckungsbetrag von 29 % wird durch die Amtsverwaltung ausdrücklich befürwortet. Das Kostenüberschreitungsverbot wurde eingehalten. Die im Satzungsentwurf aufgeführten Gebühren werden in der Ausfertigung der Satzung je nach beschlossenem Kostendeckungsgrad geändert.
Aus der Anpassung der Friedhofsgebührensatzung ergibt sich, je nach zugrunde gelegtem Kostendeckungsgrad, ein Konsolidierungspotential im Ertragsbereich von mindestens 3.870 € pro Haushaltsjahr, wenn man von den bisherigen durchschnittlichen Fallzahlen ausgeht.
Die Gebührensätze wurden auf volle Euro bzw. halber Euro abgerundet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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