Vorlage - OD-019/2021
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Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg ermächtigt die Verwaltung Vergabeverfahren für die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und die Abbruchleistungen durchzuführen und nach wirtschaftlicher Prüfung zu vergeben. Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg ist in der auf die Vergabe folgende Sitzung über das Vergabeergebnis zu informieren.
Sachverhalt:
Das Grundstück, Berliner Straße 83, Flur 1, Flurstück 194, in der Gemarkung Oderberg wurde mit Notarvertrag vom 26.03.2019 im Rahmen eines Schenkungsvertrages der Stadt Oderberg übertragen. Diese Übertragung erfolgte im öffentlichen Interesse zur Sicherung und Verbesserung des Schulstandortes Oderberg.
Die einsturzgefährdeten Gebäudeteile der Berliner Straße 83 führten bereits vor der Grundstückübertragung zu Gefährdung der Nachbargrundstücke. Die Decken sind eingestürzt, die hofseitigen Fassadengefache über dem Erdgeschoss des Vorderhauses existieren nicht mehr. Die Ausbreitung des Befalls durch holzzerstörende Pilze und anhaltende Feuchtigkeitseintrag durch zum großen Teil nicht mehr existierende Dachentwässerungen erhöhen insbesondere im Bereich des giebelständigen Vorderhauses die Gefahrenlage. Die objektiv nicht mehr gegebenen Erhaltungsfähigkeit des bestehenden Vorderhauses, des Seitenflügels und des Anbaus wurden dokumentiert und durch die Denkmalschutzbehörde bestätigt.
Die Stadt Oderberg beabsichtigt, die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude für Neubauten zur Hortnutzung und des Schulbetriebes zu beseitigen.
Die abzubrechenden Gebäude sind Bestandteil des unter Denkmalschutz stehenden Stadtkerns. Die Denkmalrechtliche Erlaubnisse für die Beseitigung der oberirdischen Bauteile liegen nach Übergabe der Dokumentation bereits vor. In der Denkmalrechtlichen Erlaubnis vom 19.01.2021 wurde als Nebenbestimmung der Erhalt des nördlichen Wohnhauses und Maßnahmen zum Schutz der Nachbargebäude Berliner Straße 82 und 84 gefordert.
Zur Durchführung wird eine Abbruchstatik und ein Sicherungskonzept erforderlich, welche die Standsicherheit des Abbruchobjekts sowie der Nachbargebäude und des verbleibenden Bauwerks in jedem Zustand der Abbrucharbeiten und zu jedem Zeitpunkt sicherstellt und Personen oder unbeteiligte Passanten, ausreichend schützt und darüber hinaus Schäden an Nachbargebäuden zuverlässig vermeidet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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