Vorlage - BR-022/2021
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die öffentlich gewidmete Verkehrsanlage „Dorfstraße“, die die Verbindung zwischen Dorfstraße und Kirchstraße darstellt, grundhaft auszubauen. Gleichzeitig wird in diesem Bereich eine neue Haltestelle für den öffentlichen ÖPNV errichtet.
Die im Sachverhalt beschriebene Planungsvariante des Planungsbüros Dipl.-Ing. Uwe Nerreter aus 17268 Boitzenburger Land wird bestätigt. Das Planungsbüro wird mit der stufenweisen Fortführung der Planungsleistungen bis zur vollständigen Umsetzung der Baumaßnahme (LP 4 – 9) beauftragt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauleistungen auszuschreiben und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Gemeindevertretung ist in der auf die Auftragserteilungen folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Die Deckung der sich aufgrund der Kostenschätzung des Planungsbüros bzw. nach einer erfolgten Ausschreibung der Bauleistungen ergebenen Mehrkosten erfolgt durch die in den Jahren 2019 und 2020 angesparten Mehrbelastungsausgleichpauschalen nach dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen i.V.m. der Straßenausbau-Mehrbelastungsausgleich-Verordnung (StraMaV).
Sachverhalt:
Die Gemeinde Britz plant seit längerer Zeit die Erneuerung der Bushaltestellen im Bereich Dorf Britz.
Bereits seit 2019 fanden dazu immer wieder Beratungen und Besichtigungen vor Ort statt, um einen geeigneten Standort zu finden.
In 2020 wurde das Planungsbüro Dipl.-Ing. Uwe Nerreter aus 17268 Boitzenburger Land hinzugezogen, um den Prozess planerisch zu begleiten und die zu erwartenden Baukosten zu ermitteln.
Nach Prüfung mehrerer Standorte und in enger Abstimmung mit der Barnimer Busgesellschaft, die mehrere Probefahrten mit einem Messfahrzeug vorgenommen hat, hat sich die Errichtung einer Haltestelle für alle Fahrtrichtungen an der Verbindung zwischen Dorf- und Kirchstraße als geeignetste und einzig umsetzbare Variante dargestellt.
Diese Variante wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 16.11.2020 vorgestellt:
Durch den Abriss des baufälligen ehemaligen Feuerwehrgerätehauses auf dem Flurstück 419/1 der Flur 2 und die Errichtung der Haltestelle in diesem Bereich ist es erforderlich, den Abschnitt der Dorfstraße, der die Dorfstraße mit der Kirchstraße verbindet, neu zu gestalten.
Aufgrund der Gefällesituationen der vorhandenen Straße im Längs- und Querprofil ist es erforderlich, die gesamten vorhandenen Verkehrsflächen, einschließlich des Gehweges vor Haus-Nr. 3, rückzubauen.
Der Ausbau der neu zu errichtenden Verkehrsanlagen erfolgt als grundhafter Ausbau.
Bei der Neugestaltung ist zu beachten, dass die beiden vorhandenen Bushaltestellen zu einer barrierefreien Nutzungseinheit zusammengefasst werden.
Der Ausbau der Fahrbahn erfolgt in Asphaltbauweise.
Die Entwässerung erfolgt im Freigefälle über die Längs- und Querneigung der Straße in Richtung „Kirchstraße“. Dort wird das Niederschlagswasser in die vorhandenen Straßenabläufe eingeleitet.
Die Einfassung der Asphaltfläche erfolgt am östlichen Rand durch Rundborde. Die westliche Einfassung erfolgt ebenfalls anteilig durch Rundborde, im Bereich der Bushaltestelle durch Busborde mit Spurführung.
Der vorhandene Lichtpunkt der Straßenbeleuchtung wird von seinem jetzigen Standort in den Bereich der Bushaltestelle umgesetzt, um eine bessere Ausleuchtung des Haltestellenbereiches zu gewährleisten.
Die Befahrung des beplanten Bereiches erfolgt aus nördlicher Richtung und wird als Einbahnstraße angeordnet. Im Bereich der „Dorfstraße“ von der „Joachimsthaler Straße“ bis zum „Abzweig Dorfstraße“ wird Halteverbot in beiden Richtungen angeordnet, um die uneingeschränkte Zufahrt für die Linienbusse zu gewährleisten.
Die Mischverkehrsfläche bedient zwei Funktionen. Sie soll einen aus westlicher Richtung barrierefreien Zugang zur Bushaltestelle gewährleisten und die Befahrbarkeit des Flurstückes 413/2 über die vorhandene Grundstückszufahrt ermöglichen. Die Fläche wird mit Betonsteinpflaster grau, 10cmx20cmx8cm mit Fase befestigt.
Als Fahrzeugtyp zur Bemessung der Haltestellenform wurde ein Standardgelenklinienbus mit einer Länge von 18m durch die BBG Barnim gefordert. Um einen barrierefreien Einstieg in den Bus zu gewährleisten, ist eine Bordanlage mit Spurführung und einer Auftrittshöhe von 18cm zu verwenden. Die Aufstellfläche hat eine Breite von 2,50m. Im Haltestellenbereich wird ein taktiles Leitsystem verlegt.
Im Bereich der Bushaltestelle wird eine Buswartehalle errichtet.
Die Aufstellfläche der Bushaltestelle wird ebenfalls mit Betonsteinpflaster grau, 10cmx20cmx8cm mit Fase befestigt.
Der vorhandene Gehweg wird rückgebaut. Ein neuer Gehweg wird nicht hergestellt, da dafür aufgrund der bereits vorhandenen Erschließung kein Bedarf besteht.
Die Bereiche der Grundstückszufahrten werden durch Einfahrtsschwellen zur Mischverkehrsfläche abgegrenzt.
Die Gesamtkosten dieser Straßenbaumaßnahme werden auf ca. 130.000,00 EUR geschätzt. Davon entfallen ca. 45.000 EUR auf die Bushaltestelle und ca. 85.000,00 EUR auf die notwendigen Straßenbaumaßnahmen. Da diese Ausbauvariante einschließlich Kostenschätzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans 2021 noch nicht vorlag, stehen unter Berücksichtigung von Haushaltsresten lediglich Haushaltsmittel in Höhe von 84.439,00 EUR zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung.
Somit sind die eigentlichen Herstellungskosten für die Bushaltestelle in Höhe von geschätzten 45.000,00 EUR durch den verfügbaren Haushaltsansatz gedeckt.
Außerdem stehen für die Errichtung der neuen Haltestelle auch Zuwendungen des Landkreises Barnim gemäß der Richtlinie des LK Barnim zur Verwendung von Fördermitteln zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ÖPNV des Landkreis Barnim i.H.v. 12.371,25 EUR zur Verfügung, von denen 9.500 EUR bereits im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt wurden und den Eigenanteil der Gemeinde entsprechend verringern.
Der Kostenanteil in Höhe von ca. 85.000,00 EUR, der für den notwendigen grundhaften Straßenausbau anfällt, ist nur in Höhe von 39.439,00 EUR durch den Haushaltsplanansatz gedeckt. Die Deckung des Fehlbetrags in Höhe von 45.561,00 EUR kann jedoch aus der angesparten Mehrbelastungspauschale, die vom Land an die Gemeinden für solche nicht mehr nach § 8 Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger umlegbaren Straßenausbaumaßnahmen, gezahlt werden, erfolgen. Hierfür wurden der Gemeinde Britz für die Jahre 2019 und 2020 Pauschalbeträge in Höhe von insgesamt 54.241,01 EUR durch das Land Brandenburg ausgezahlt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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