Vorlage - OD-041/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des geprüften Angebotes für das Bauvorhaben Hangsanierung Grundschule Oderberg - LOS 2 - Abbruch- u. Erdarbeiten, Herstellung Ortbeton-Winkelstützwand mit Vormauerschale gemäß § 16 d VOB/A dem wirtschaftlichsten Bieter: Firma STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Gruppe Betonbau Zum Erlenbruch 2-6 15366 Neuenhagen
den Zuschlag zu erteilen und mit der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen. Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg hat am 14.02.2018 mit Beschluss OD-008/2018 die Umsetzung der Baumaßnahme Winkelstützmauer zur Sicherung des Hanges am Schulhof beschlossen.
Das gesamte Vorhaben zur Hangsanierung wurde mit Rücksicht auf den Schulbetrieb in drei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt beinhaltet den im Jahr 2020 erflogten Abbruch der Bebauung auf dem Schulhof . Im zweiten Bauabschnitt ist die Winkelstützmauer zu errichten. Im dritten Bauabschnitt ist die Biologische Hangsanierung und die Herstellung der Absturzsicherung am Melkesteig, sowie die Ergänzung der Schulhofeinfriedung geplant.
Die Errichtung der Stützmauer im zweiten Bauabschnitt muss mit Beginn der Schulferien ab 24.06.2021 erfolgen.
Die Maßnahmen werden mit Fördermitteln aus der Stadtkernsanierung Oderberg und Zuwendungen des Landkreises Barnim für Investitionen in den Ländlichen Raum, der Bedarfszuweisung zur Durchführung notwendiger und unabweisbarer Investitionsmaßnahmen in Oderberg durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) und Eigenmittel der Stadt Oderberg finanziert.
Die Prüfung der Standsicherheit für die Ausführungsunterlagen der neuen Stützwand wurde abgeschlossen und die Bauleistung für die Errichtung der Stützmauer ausgeschrieben.
Für den zweiten Bauabschnitt wurde das Vergabeverfahren für die Bauleistungen LV 02 Abbruch- u. Erdarbeiten, Herstellung Ortbeton-Winkelstützwand mit Vormauerschale durchgeführt.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung für das Los 02 Abbruch- u. Erdarbeiten, Herstellung Ortbeton-Winkelstützwand mit Vormauerschale erfolgte: - am 27.04.2021 auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg - am 03.05.2021 im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin - am 30.04.2021 im bi-Ausschreibungsblatt (Ausgabe Nord/Ost).
Die Vergabeunterlagen wurden elektronisch ohne Barriere über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg zur Verfügung gestellt. Die Freischaltung der Unterlagen wurde durch 7 Firmen vorgenommen.
Zum (Er)Öffnungstermin der schriftlich einzureichenden Angebote lagen der Amtsverwaltung am 01.06.2021 ein Angebot fristgemäß vor.
Für das fristgerecht eingereichte Angebot liegen keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vor. Die geforderten Eignungsnachweise sowie geforderten Bescheinigungen des Bieters liegen vor. Der Bieter besitzt die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügt über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel.
Die Wertung des Angebotes erfolgte nach §§ 16 ff VOB/A in vier Stufen:
1. Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher und formeller Mängel auszuschließen sind (Verweis auf §§ 13, 14 VOB/A) 2. Prüfung der Eignung der Bieter (Verweis auf § 6) 3. Prüfung der Angebotspreise und Vermerkung im Submissionsprotokoll 4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
Wertungsstufe 1: Die Prüfung erfolgte durch die Vergabestelle Amt Britz-Chorin-Oderberg. Kein Angebot wurde wegen inhaltlicher und formeller Mängel ausgeschlossen (Verweis auf §§ 13, 14 VOB/A).
Wertungsstufe 2: Die Prüfung erfolgte durch das beauftragte Planungsbüro G.U.B. Ingenieur AG.
Wertungsstufe 3 Die Preise wurden geprüft. Auf Grund der geringen Bieteranzahl, hier ein Bieter ist ein Vergleich des Bieters zum Nächstbieter nicht durchführbar.
Die Erhöhung der Kosten um 135.594,55 EUR ist auf die pandemiebedigte Kostensteigerung, die konjunkturelle Marktlage und insbesondere auf die besonderen Schutzmaßnahmen in der Kalkulation des Bieters für das Schulgelände und die Baustelleneinrichtung zurückzuführen. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Aufhebung und Neuausschreibung günstigere Angebote bringt. Bei Durchführung eines neuen Verfahrens könnte die Bauausführung erst im Sommer 2022 nur unter Einbeziehung des LBV in Hinsicht auf die notwendige Anpassung des Förderzeitraumes für die Städtebauförderung erfolgen
Wertungsstufe 4: Nach § 16d Absatz 3 VOB/A kommen nur solche Angebote in die engere Wahl, die unter Berücksichtigung rationellen Baubetriebs und sparsamer Wirtschaftsführung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Haftung für Mängelansprüche erwarten lassen.
Im Aufklärungsgespräch vom 07.06.2021 hat die Firma STRABAG AG den Einsatz aller notwendig technischen Mittel für die einwandfreie Ausführung unter Berücksichtigung des Schulbetriebes zugesagt.
Nach Berücksichtigung der Wertekriterien wird empfohlen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma STRABAG AG, Direktion Nord-Ost, Gruppe Betonbau Zum Erlenbruch 2-6 15366 Neuenhagen zu erteilen.
Grund: Die Firma STRABAG AG lieferte das wirtschaftlichste Angebot.
Die Angebotssumme liegt bei 314.094,55 EUR (rechnerisch geprüft).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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