Vorlage - OD-042/2021

 
 
Betreff: Zusätzliche Nebenkosten für Herstellung Parkplatz Angermünder Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.06.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg abgelehnt   

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt:

1.) die Amtsverwaltung zu ermächtigen, die zusätzlichen Planungsleistungen auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

2.) zur Deckung der Kostenerhöhung für das Haushaltsjahr 2022 zusätzlich 17.000 € einzustellen.

 

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Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammung der Stadt Oderberg hat am 09.12.2020 das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB zum vorgelegten Bauantrag für die Herstellung von 8 Parkplätzen in der Angermünder Straße erteilt.

Auf Grund der Auflagen und Forderungen aus dem noch laufenden Baugenehmigungsverfahren werden weitere Planungsleistungen und zusätzliche Bauleistungen notwendig:

-          der objektbezogene Lageplan soll durch einen Amtlichen Lageplan ersetzt werden

-          eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten muss eingeholt werden

-          für den Baugrund muss im Zuge der Bauleistungen ein Baugrundgutachten erstellt werden

-          die Versickerungsfähigkeit ist nach Erachten der unteren Bauaufsicht nicht ausreichend

-          die zu bebauende Grundstücke, hier Flurstücke 121 und 122, müssen vereingt oder mit gegenseitigen Grunddienstbarkeiten belastet werden

 

Für die Erfüllung der vorgenannten Forderungen sind folgende Leistungen notwendig:

-          Vermessungsleistungen basierend auf der Grenzfeststellung des Nachbargrundstückes und den Unterlagen aus der Baumaßnahme Angemünder Straße                                            brutto ca. 3.200 €

-          Herstellung Behindertenparkplatz      brutto ca. 2.500 €

-          Baugrundgutachten        brutto ca. 1.500 €

-          zusätzliche Regenentwässerungsanlage     brutto ca. 8.000 €

-          Grundstückvereinigungskosten       brutto ca.      50 €

 

Ohne Berücksichtigung der Auflagen der noch nicht durch die Untere Bauaufsichtsbehörde beteiligten Fachämter muss einschließlich der Mehraufwendungen durch den Planer mit Mehrkosten von ca. 17.000 € gerechnet werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

57.000,00 € (40.000+17.000)

5410101-80601-0961010

2021

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung: 40.000 €

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen