Vorlage - OD-042/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt: 1.) die Amtsverwaltung zu ermächtigen, die zusätzlichen Planungsleistungen auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 2.) zur Deckung der Kostenerhöhung für das Haushaltsjahr 2022 zusätzlich 17.000 € einzustellen.
Sachverhalt: Die Stadtverordnetenversammung der Stadt Oderberg hat am 09.12.2020 das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB zum vorgelegten Bauantrag für die Herstellung von 8 Parkplätzen in der Angermünder Straße erteilt. Auf Grund der Auflagen und Forderungen aus dem noch laufenden Baugenehmigungsverfahren werden weitere Planungsleistungen und zusätzliche Bauleistungen notwendig: - der objektbezogene Lageplan soll durch einen Amtlichen Lageplan ersetzt werden - eine Stellungnahme der Behindertenbeauftragten muss eingeholt werden - für den Baugrund muss im Zuge der Bauleistungen ein Baugrundgutachten erstellt werden - die Versickerungsfähigkeit ist nach Erachten der unteren Bauaufsicht nicht ausreichend - die zu bebauende Grundstücke, hier Flurstücke 121 und 122, müssen vereingt oder mit gegenseitigen Grunddienstbarkeiten belastet werden
Für die Erfüllung der vorgenannten Forderungen sind folgende Leistungen notwendig: - Vermessungsleistungen basierend auf der Grenzfeststellung des Nachbargrundstückes und den Unterlagen aus der Baumaßnahme Angemünder Straße brutto ca. 3.200 € - Herstellung Behindertenparkplatz brutto ca. 2.500 € - Baugrundgutachten brutto ca. 1.500 € - zusätzliche Regenentwässerungsanlage brutto ca. 8.000 € - Grundstückvereinigungskosten brutto ca. 50 €
Ohne Berücksichtigung der Auflagen der noch nicht durch die Untere Bauaufsichtsbehörde beteiligten Fachämter muss einschließlich der Mehraufwendungen durch den Planer mit Mehrkosten von ca. 17.000 € gerechnet werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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