Vorlage - OD-043/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Änderung / Ergänzung der Festlegungen zur Gestaltung des Ersatzneubaus der B158-Brücke über die HOW in Oderberg vorbehaltlich der noch ausstehenden denkmalrechtlichen Erlaubnis wie folgt:
1. Treppenabgänge Auf die Herstellung eines vierten Treppenabgangs auf der nördlichen Uferseite zum „Puschkin-Ufer“ wird verzichtet.
2.1 Farbe der Geländer Ausführung des Brückengeländers in der Farbe DB 603 „Chromoxid-Grün“; Ausführung der Geländer der Treppenabgänge + Böschungssicherungen in der Farbe DB 703 „Anthrazit“.
2.2 Geländerart der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer Ausführung der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer erfolgt nicht als Füllstabgeländer, sondern als Holmgeländer gemäß BASt, RiZ-Ing, Gel. 4.
3. Beschaffenheit Gehwege: Ausführung des Gehweges auf dem Brückenkörper erfolgt nicht mit einem Platten-Belag, sondern mit einem rutschfesten Dünnschichtmaterial (RHD-Belag), Farbe: „Dunkelgrau“.
4. Straßen-Beleuchtung: Ausführung der Mastleuchten erfolgt nicht in der Farbe „Anthrazit“, sondern analog der Mastleuchten „Schwedter Straße“ in der Farbe „Grün“.
Sachverhalt:
Für den vom Landesbetrieb Straßenwesen geplanten Ersatzneubau der B158-Brücke über die HOW in Oderberg wurden in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Oderberg am 07.04.2021 mit Beschluss-Nr. OD-028/2021 Festlegungen zur Gestaltung der Treppenabgänge, der Geländer, des Gehweges und der Straßen-Beleuchtung beschlossen.
Die entsprechende Beschlussausfertigung vom 07.04.2021 wurde an den Landesbetrieb Straßenwesen übergeben, der zu den getroffenen Festlegungen mit Schreiben vom 18.05.2021, siehe Anlage (1) Stellung genommen hat.
Zusammenfassend werden auf Grundlage der Stellungnahme vom 18.05.2021 nachfolgende Ergänzungen / Änderungen notwendig und empfohlen.
1. Treppenabgänge: Auf die Herstellung eines vierten Treppenabgangs auf der nördlichen Uferseite zum „Puschkin-Ufer“ muss verzichtet werden, weil dieser nicht Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens ist. Es wäre ein Nachtrag zur Planfeststellung erforderlich, was für alle Beteiligten einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeuten würde, der nicht zu vertreten ist, siehe Ergänzung Anlage (1). Das Bauamt der Amtsverwaltung BCO weist außerdem darauf hin, dass der gewünschte vierte Treppenabgang im Widerspruch zum Standort des geplanten neuen Sandfangs am „Puschkinufer“ steht und auch aus diesem Grund abgelehnt werden muss.
2.1 Farbe der Geländer: Das Geländer der Brücke erhält die Farbe DB 603 „Chromoxid-Grün“, siehe Anlage (4). Das Geländer der Treppenabgänge und Böschungsgeländer erhalten die Farbe DB 703 „Anthrazit“, siehe ebenfalls Anlage (4). Das entspricht den getroffenen Festlegungen der Stadtverordnetenversammlung Oderberg.
2.2 Geländerart der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer: Der Landesbetrieb Straßenwesen empfiehlt aus Kostengründen, eine Ausführung der Treppenabgangs- und Böschungsgeländer als Holmgeländer, ähnlich siehe Anlage (3). Zum Vergleich und als Entscheidungshilfe siehe Konstruktionsmerkmale und Beispiele entsprechend den Anlagen (2) + (3). Das Bauamt der Amtsverwaltung BCO empfiehlt dem Vorschlag des Landesbetriebes Straßenwesen zu folgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Festlegungen der Brückengeländer und Geländer der Wartungstreppen ausschließlich durch den Landesbetrieb erfolgen, siehe Ergänzung Anlage (1).
3. Beschaffenheit des Gehwegbelages: Die Ausführung des Gehwegbelages außerhalb des Brückenkörpers erfolgt gemäß der getroffenen Festlegung der Stadtverordnetenversammlung mit Beton-Altstadtpflaster, Farbe: „Herbstlaub“.
Auf dem Brückenkörper muss der Gehwegbereich aus konstruktiven Gründen und entsprechend denkmalschutzrechtlichen Forderungen mit einem rutschfesten Dünnschichtmaterial ausgeführt werden, siehe dazu Ergänzung Anlage (1) und Beispiel in Abb. 1.
Abb. 1 Beispiel für Dünnschichtmaterial (RHD-Belag)
4. Straßen-Beleuchtung: Die Wünsche der Stadtverordnetenversammlung Oderberg wurden aufgenommen. Der indirekten Beleuchtung (im Handlauf) des Gehweges im Bereich des Brückenkörpers wurde auch seitens der Denkmalschutzbehörde zugestimmt.
Noch nicht abschließend geklärt sind Anzahl + Farbe der Mast-Leuchten. Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg wird gebeten, die gewünschte Farbe der Mastleuchten noch einmal zu überdecken. Es wird empfohlen, die Mastleuchten analog der „Schwedter Straße“ in der Farbe „Grün“ auszuführen.
Für die getroffenen Festlegungen bedarf es abschließend der denkmalrechtlichen Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde, die immer noch aussteht.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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