Vorlage - OD-045/2021
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, wegen der laufenden Flächennutzungsplanung, bis auf weiteres keine kommunalen Grundstücke zu veräußern, es sei denn der Verkauf dient: - der Ansiedlung von Gewerbe und/oder - es handelt sich um straßenseitige Arrondierungsflächen mit untergeordneter Bedeutung. Die Stadtverordnetenversammlung behält sich in Einzelfällen gesonderte Entscheidungen vor.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hat auf ihrer Sitzung am 13.11.2019 mit Beschluss OD-090/2019 die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet beschlossen. Mit diesem Plan wird für das gesamte Gemeindegebiet/Stadtgebiet die städtebauliche Ordnung in Grundzügen dargestellt. Fächen für Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, dazu Sondergebiete und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können, aber auch Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen werden hierin festgelegt. Der Prozeß der Planerstellung wird noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Da hierbei auch über künftige Nutzungsmglichkeiten für Grundstücke im Stadteigentum entschieden wird ist es sinnvoll, eine Veräußerung dieser Grundstücke nur in besonderen Fällen vorzunehmen. Ein besonderer Fall könnte dann gegeben sein, wenn es um die Ansiedlung von Gewerbe geht. Auch straßenseitige Arrondierungsflächen von untergeordneter Bedeutung könnten als Ausnahme zugelassen werden. Kaufanträge, die nicht zu den Ausnahmen zählen, sind von der Amtsverwaltung abzulehnen. Über die eingegangenen und abgelehnten Kaufanträge ist der Entwicklungsausschuss regelmäßig zu informieren.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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