Vorlage - OD-045/2021

 
 
Betreff: Verkaufsmoratorium für städtische Grundstücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
09.06.2021 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, wegen der laufenden Flächennutzungsplanung, bis auf weiteres keine kommunalen Grundstücke zu veräußern, es sei denn der Verkauf dient:

-          der Ansiedlung von Gewerbe  und/oder

-          es handelt sich um straßenseitige Arrondierungsflächen mit untergeordneter Bedeutung.

Die Stadtverordnetenversammlung behält sich in Einzelfällen gesonderte Entscheidungen vor.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hat auf ihrer Sitzung am 13.11.2019 mit Beschluss OD-090/2019 die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet beschlossen. Mit diesem Plan wird für das gesamte Gemeindegebiet/Stadtgebiet die städtebauliche Ordnung in Grundzügen dargestellt. Fächen für Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen, dazu Sondergebiete und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können, aber auch Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen werden hierin festgelegt. Der Prozeß der Planerstellung wird noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Da hierbei auch über künftige Nutzungsmglichkeiten für Grundstücke im Stadteigentum entschieden wird ist es sinnvoll, eine Veräußerung dieser Grundstücke nur in besonderen Fällen vorzunehmen. Ein besonderer Fall könnte dann gegeben sein, wenn es um die Ansiedlung von Gewerbe geht. Auch straßenseitige Arrondierungsflächen von untergeordneter Bedeutung könnten als Ausnahme zugelassen werden.

Kaufanträge, die nicht zu den Ausnahmen zählen, sind von der Amtsverwaltung abzulehnen. Über die eingegangenen und abgelehnten Kaufanträge ist der Entwicklungsausschuss regelmäßig zu informieren.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Einnahmen in nicht bekannter Höhe können entfallen

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen