Vorlage - LS-023/2021
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertreter von Lunow – Stolzenhagen beschließen den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2022 und stellen die finanziellen Mittel im Haushalt zur Verfügung. Sachverhalt:
Die Gemeinde Lunow - Stolzenhagen ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherung der öffentlichen Straßen, Wege und anderen Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes Britz- Chorin- Oderberg in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlichen benötigten Arbeitsstunden für die Gemeinde Lunow - Stolzenhagen, die sich aktuell and den Verbräuchen der vergangenen Haushaltsjahre orientieren, enthalten.
Die Vorfinanzierung er Baubetriebshofstunden erfolgt aus der Amtsumlage. Die detaillierte Abrechnung der tatsächlich benötigten Stunden des Baubetriebshofes und Angabe der jeweiligen Deckungsquelle spiegelt sich im Jahresabschluss der Gemeinde wieder.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |