Vorlage - LS-024/2021
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Errichtung eines öffentlichen WLAN im Begegnungszentrum Lunow e.V. Gemäß § 10 Absatz 2 der Hauptsatzung wird der Amtsdirektor ermächtigt, das Vergabeverfahren durchzuführen und die Vergabeentscheidung zu treffen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen hat im Jahr 2020 einen Gutschein über 15.000 Euro aus dem Förderprogramm der europäischen Union zur Errichtung eines öffentlich zugänglichen WLAN erhalten (Wifi4EU). Mit Beschluss LS-039/2020 positionierte sich die Gemeindevertretung grundsätzlich positiv zur vorgeschlagenen Umsetzung eines öffentlichen WLAN rund um das Begegnungszentrum Lunow (BGZ), die notwendigen Eigenmittel stehen jedoch im Haushalt nicht zur Verfügung.
Um den Gutschein nicht zurückgegeben zu müssen, wurden verschiedene andere Möglichkeiten, insbesondere der Mittelakquise und der Kofinanzierung, geprüft. Nach Rücksprache mit dem Regionalmanagement der lokalen Aktionsgruppe Barnim e. V. (LAG) und einer entsprechenden Beantragung von Mitteln aus dem Kreisentwicklungsbudget 2020/2021 erhielt die Gemeinde einen Fördermittelbescheid über 50.848,26 Euro zum Ausbau der technischen Infrastruktur des Begegnungszentrums Lunow. Inklusive des Gutscheines der EU stehen der Gemeinde für das vorgenannte Projekt somit 65.848,26 Euro zur Verfügung. Das Projekt unterteilt sich bautechnisch in zwei Maßnahmen:
die unabhängig voneinander umgesetzt werden können. Diese Vorlage bezieht sich auf die Errichtung des WLAN. Hierfür sind folgende Mittel vorhanden:
- 15.000,00 Euro - Gutschein Wifi4EU - 35.148,38 Euro - anteilige Fördermittel aus dem Kreisentwicklungsbudget
Somit stehen gut 50.000 Euro für die Errichtung des WLAN und die entsprechenden Vorarbeiten zur Verfügung. Die Maßnahme muss ausgeschrieben und grundsätzlich bis zum Ende des Jahres 2021 umgesetzt werden. Im Ergebnis wäre das BGZ mit einem öffentlichen WLAN für alle Nutzer und Besucher (inkl. Schule, Jugendclub, Präsentationen usw.) ausgestattet, sowohl für vorgenannte Zwecke, als auch zur wiederkehrenden Nutzung des Standortes als Stützpunkt für den Landkreis Barnim (z. B. Schweinepest).
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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