Vorlage - AA-15/2014

 
 
Betreff: Rückübertragung der Aufgabe "Trägerschaft von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (§§ 14 ff. KitaG)" an die Gemeinde Liepe / Genehmigung einer Eilentscheidung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Herr Ulrich Hehenkamp
Beratungsfolge:
Kommunalausschuss Amt Entscheidung
Amtsausschuss Entscheidung
13.02.2014 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen     

Der Amtsausschuss genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden des Amtsausschusses getroffene Eilentscheidung über die Erklärung des Einverständnisses gemäß § 135 Abs. 5 Satz 6 BbgKVerf zur Rückübertragung der Aufgabe „Trägerschaft von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (§§ 14 ff. KitaG)“ an die Gemeinde Liepe mit Wirkung zum 01.01.2014 und zum Übergang bestehender Zahlungsverpflichtungen und Verträge des Amtes mit Wirkung zum 01.01.2014 an die Gemeinde Liepe..

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe hat am 03.12.2013 beschlossen, gemäß § 135 Abs. 5 Satz 4 BbgKVerf vom Amt Britz-Chorin-Oderberg die Rückübertragung der Aufgabe „Träger-schaft von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (§§ 14 ff. KitaG)“ mit Wirkung zum 01.01.2014 zu verlangen. Die Aufgabe der Trägerschaft wurde durch die Gemeindevertretung Liepe mit Be-schluss Nr. 42/97 vom 09.07.1997 an das Amt Oderberg übertragen.

 

Gem. § 135 Abs. 5 Satz 6 BbgKVerf kommt die Rückübertragung zustande, wenn das Amt hierzu sein Einverständnis erklärt. Eine einvernehmliche Rückübertragung ist jederzeit möglich, auch wenn sich die Verhältnisse seit der Aufgabenübertragung nicht wesentlich geändert haben. Mit der Aufgabenübertragung sind Bestimmungen über den Tag der Rechtswirksamkeit sowie die Rechts-nachfolge und Auseinandersetzung zu treffen. Bei der Entscheidung über die Rückübertragung sind die Mitglieder aller im Amtsausschuss vertretenen Gemeinden stimmberechtigt (§ 135 Abs. 5 Satz 7 BbgKVerf).

 

Kurzfristigkeit der Aufnahme in die Tagesordnung

Gemäß § 35 Abs. 2 BbgKVerf kann die Tagesordnung in der Sitzung durch Beschluss erweitert werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die keinen Aufschub duldet. Die Beschluss-fassung muss noch in diesem Jahr erfolgen, da für eine ununterbrochene Öffnung der Einrichtung die Übertragung der Trägerschaft per Vertrag an einen freien Träger bereits zum 01.01.2014 erfol-gen sollte. Eine ordnungsgemäße Einberufung des Amtsausschusses innerhalb der Ladungsfristen ist somit nicht mehr möglich.

 

Eilentscheidung:

Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg erklärt gemäß § 135 Abs. 5 Satz 6 Bbg-KVerf sein Einverständnis zur Rückübertragung der Aufgabe „Trägerschaft von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (§§ 14 ff. KitaG)“ an die Gemeinde Liepe mit Wirkung zum 01.01.2014. Be-stehende Zahlungsverpflichtungen und Verträge des Amtes gehen mit Wirkung zum 01.01.2014 an die Gemeinde Liepe über.

Die Eilentscheidung ist mit der einzuhaltenden Frist 01.01.2014 begründet. Die Sitzung des Amts-ausschusses am 05.12.2013 fiel witterungsbedingt aus.

 

Britz, 06.12.2013

gez.Ulrich Hehenkamp,                                                     gez.Martin Horst

Amtsdirektor                                                                          Vorsitzender des Amtsausschusse

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Ulrich Hehenkamp

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen