Vorlage - OD-003/2022 IV
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Sachverhalt:
Mit Datum vom 12. November 2021 wurde im Amtsblatt für das Land Brandenburg die Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg zur Teilentschuldung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der Haushaltssicherung (RL Teilentschuldung kreisangehörige Städte und Gemeinden) vom 09. November 2021 veröffentlicht. Ziel der Teilentschuldung ist eine Absenkung des maßgeblichen Kassenkreditbestandes des zum 31. Dezember 2020 maßgeblichen Kassenkreditbestandes, um die Handlungsfähigkeit dieser kreisangehörigen Städte und Gemeinden nachhaltig zu stärken und zu erhalten. Die Gesamtzuwendungssumme in Höhe von 16,6 Mio. EUR für 2021 wird auf die betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsprechend dem Verhältnis des maßgeblichen negativen Zahlungsmittelbestandes an dem maßgeblichen Gesamtbetrag der negativen Zahlungsmittel aller Zuwendungsempfangenden verteilt.
Die Zuwendungsvoraussetzungen wurden im Amtsgebiet des Amtes Britz-Chorin-Oderberg durch die Stadt Oderberg erfüllt. Die Antragstellung ist fristgerecht am 17. November 2021 erfolgt. Der im Rahmen der Antragstellung maßgebliche Kassenkreditbestand zum 31.12.2020 belief sich auf 621.427,34 EUR.
Mit Zuwendungsbescheid vom 13. Dezember 2021 erhält die Stadt Oderberg eine einmalige nicht rückzahlbare Zuwendung zur Schuldendiensthilfe gemäß der RL Teilentschuldung kreisangehörige Städte und Gemeinden in Höhe von 115.675,21 EUR, dies entspricht einer Teilentschuldungsquote von gerundet 18,614%. Nach Erklärung des Rechtsbehelfsverzichts erfolgte der Zahlungseingang am 21. Dezember 2021.
Die Zuwendung ist ergebnisneutral und im Finanzhaushalt sowie in der Finanzrechnung zu verbuchen. Gegenkonto ist das Basis-Reinvermögen.
Die Stadt Oderberg ist verpflichtet, den maßgeblichen Kassenkreditbestand vom 31.12.2020 mindestens um die gewährte Schuldendiensthilfe bis zum 31.12.2023 abzusenken.
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