Vorlage - OD-004/2022

 
 
Betreff: Straßenbaumaßnahme „Altes Bruch“ (zwischen Werft und Gemarkungsgrenze Oderberg / Hohensaaten) / Planungsleistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
19.01.2022 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt, die Planungsleistungen für die Straßenbaumaßnahme „Altes Bruch“ (zwischen Werft und Gemarkungsgrenze Oderberg / Hohensaaten) auszuschreiben und stufenweise zu vergeben.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Stadtverordnetenversammlung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der entsprechenden Planungsunterlagen Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) beim Landesbetrieb Straßenwesen zu beantragen.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg ist Straßenbaulastträgerin für die öffentlich gewidmete Gemeindestraße „Altes Bruch“, die beginnend an der Hermann-Seidel-Straße bis zur Gemarkungsgrenze Oderberg/Hohensaaten verläuft.

 

Die Straße „Altes Bruch“ ist bis zum Grundstück der Werft Oderberg unbeschränkt für alle Verkehrsarten nutzbar. Im weiteren Verlauf (zwischen Werft und Gemarkungsgrenze Oderberg / Hohensaaten) ist die Verkehrsanlage für den motorisierten Fahrzeugverkehr gesperrt. Nur Anlieger, Fußgänger und Radfahrer sind zur Benutzung der Straße berechtigt.

 

Gerade in diesem Bereich ist der Zustand der Verkehrsanlage desolat und bedarf einer grundhaften Erneuerung.

 

Das Land Brandenburg hat ein Programm zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) aufgelegt.

 

Gefördert werden können

  • gemäß Punkt 2.1 dieser Richtlinie der Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung verkehrswichtiger öffentlicher Straßen gemäß § 2 Absatz 2 BbgStrG in der Baulast der Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise (z.B. zwischenörtliche Straßen und Brücken, insbesondere in strukturschwachen Gebieten) sowie
  • gemäß Punkt 2.2 dieser Richtlinie die Planung sowie Neu-, Um- oder Ausbau, die Grunderneuerung und die Erhaltung von Infrastruktur für den Rad- und Fußverkehr in kommunaler Baulast (z.B. Wege für den Fuß-/Radverkehr, die grundsätzlich dem Alltags- und Alltagsfreizeitverkehr dienen)

 

Aufgrund der Mitteilung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur „Bedarfsabfrage für Investitionen kommunale Radinfrastruktur“ des Landesbetriebs Straßenwesen wurde der Radweg Oderberg (ab Werft) – Gemarkungsgrenze Hohensaaten in die Programmauflistung bis zum Jahr 2023 aufgenommen und der Stadt Oderberg somit die Möglichkeit gegeben, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

Zur Beantragung der Fördermittel sind bereits der Richtlinie entsprechende Planungsunterlagen einzureichen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, zunächst die Planungsleistungen auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Bieter stufenweise zu vergeben.

 

Für die Erstellung von Planungsunterlagen für diese Maßnahme sind in den diesjährigen Haushalt der Stadt Oderberg Mittel eingestellt worden.

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022 -2023

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge 2022:

160.000,00 Euro

5410102-80601-2351010

Aufwendungen 2022:

200.000,00 Euro

5410102-80601-0961010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen 2022:

160.000,00 Euro

 

Auszahlungen 2022:

200.000,00 Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

 

I176-22-04

Bestätigung Kämmerei

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen