Vorlage - OD-008/2022

 
 
Betreff: Sporthalle Oderberg - Ersatzbeschaffung und Installation eines Heizgerätes
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
19.01.2022 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Ersatzbeschaffung und Installation eines Heizgerätes für die Sporthalle Oderberg. Der Amtsdirektor wird beauftragt das Vergabeverfahren durchzuführen und den Zuschlag auf den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Oderberg ist Eigentümerin der Sporthalle im Siedlungsgebiet „Am Friedenshain“, in der u.a. auch die Stadtverordnetenversammlung und die Sitzungen des Entwicklungsausschusses Oderberg stattfinden. Das Objekt wird durch den Sportverein „Grün-Weiß 90 Oderberg e.V.“ auf der Grundlage eines Pachtvertrages vom 15. Juni 2007 bewirtschaftet.

 

Beheizt wird das Gebäude durch einen gut 25 Jahre alten Heizkessel, der nunmehr ausgefallen ist und nur im Notbetrieb verwendet werden kann. Die Ersatzteilversorgung für diese Geräte ist nicht mehr gegeben, so dass eine Instandsetzung ausscheidet. Aufgrund der derzeitigen Frostperiode besteht jederzeit die Gefahr, dass auch der Notbetrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann und die Heizungsanlage in dem Objekt einfriert. Zur Abwendung des zu erwartenden Schadens ist eine unverzügliche Ersatzbeschaffung und Installation eines Heizgerätes in der Sporthalle geboten.

 

Gemäß der vertraglichen Regelungen ist der Sportverein für die Instandhaltung und Wartung der technischen Anlagen verantwortlich. Instandsetzungen an den technischen Anlagen, zu denen auch die Erneuerung eines Heizkessels gehört obliegen der Stadt Oderberg als Verpächterin.

 

Der mit der Wartung der Heizungsanlage betraute Heizungsfachbetrieb Kirschke veranschlagt die zu erwartenden Kosten mit etwa 17.000 Euro. Da es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe handelt, ist eine finanzielle Deckung aus anderen Haushaltsstellen erforderlich. Die Deckung kann jedoch aus nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln des vergangenen Jahres 2021 erfolgen (Haushaltsreste).

 

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Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

2022

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

jährl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

  5.000,00 € aus 1120201-80102-5211001

  2.000,00 € aus 1120202-80102-5431030

10.000,00 € aus 5450101.80102-5241010

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 

 

gez. Hecht, Kämmerin

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen