Vorlage - OD-009/2022
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Die Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 202.106,98 EUR und dem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 22.395,29 EUR.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss auf- zustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Haupt-verwaltungsbeamten eine Entscheidung zu treffen (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf).
Der Jahresabschluss der Stadt Oderberg zum 31.12.2020 wurde am 28.10.2021 aufgestellt und durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Das Prüfungsurteil mit Datum vom 05.01.2022 befindet, dass der Haushaltsplan im Wesentlichen ein- gehalten wurde, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buch-führung (GoB) erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Weiterhin wird bescheinigt, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen, die Haushaltsführung ordnungsgemäß erfolgte und bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde.
Auf Basis des Prüfberichtes und des Prüfungsurteils wurde der Jahresabschluss 2020 der Stadt Oderberg am 24.01.2022 durch den Amtsdirektor festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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