Vorlage - OD-020/2022
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt:
Variante 1 Den Ankauf des Grundstückes Berliner Str. 89 (Rathaus) zu einem Kaufpreis von 300.000 € mit der Zielstellung, nach Instandsetzungen und Umbauten dort den Hort und ggf. weitere flankierende kommunale Nutzungen unterzubringen. Das städtische Grundstück Berliner Str. 83 ist dem aktuellen Eigentümer des Rathauses zu übertragen. Grundlage für die Gestaltung der Rathausnutzung sollen die Ergebnisse eines Ideenwettbewerbes unter Beteiligung von ca. 4-6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Ggf. ist der Stadtverordnetenversammlung ein Nachtragshaushaltsplan zu Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung als Beschlussvorlage in 2022 vorzulegen.
oder
Variante 2 Einen Neubau des Hortes auf dem Grundstück der Stadt in der Berliner Str. 83 zu errichten. Grundlage für dessen Gestaltung sollen die Ergebnisse eines Ideenwettbewerbes unter Beteiligung von ca. 4-6 geladenen Planungsbüros sein. Das Ergebnis des Ideenwettbewerbes deckt die Leistungsphasen (HOAI) 1-2 ab und dient als Basis für die zu erstellenden Leistungsphasen 3-4. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) ist Voraussetzung für die Planung und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel. Ggf. ist der Stadtverordnetenversammlung ein Nachtragshaushaltsplan zu Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung als Beschlussvorlage in 2022 vorzulegen.
Sachverhalt:
Ausgangssituation
Es gilt die Hortsituation nachhaltig zu verbessern, um den Grundschulstandort Oderberg attraktiver zu gestalten. Daher sind die Betreuungsbedarfe zu quantifizieren und die entsprechenden Erweiterungserfordernisse abzuleiten. Mit der Informationsvorlage für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2019 "Basisentwicklungskonzept Grundschule und Hort Oderberg" erläuterte die Verwaltung die Situation und unterbreitete einen Lösungsvorschlag. Ergänzende Ausführungen zu u.a. den Erfordernissen Raumprogramm finden sich in der Beschlussvorlage zur Stadtverordnetensitzung am 17.11.2021 "Ehemaliges Rathaus Oderberg - Umsetzung des Beschlusses OD 068/2021" wieder. Letztgenannte Beschlussvorlage hatte das Ergebnis, dass von der Ausübung eines Vorkaufsrechts zum Ankauf des Objektes "Berliner Str. 89" abgesehen wurde. Allerdings wurde auch der Neubau eines Hortes auf dem Grundstück der Stadt "Berliner Str. 83" abgelehnt. Der Amtsdirektor wurde stattdessen beauftragt, Gespräche mit dem Eigentümer des ehemaligen Rathauses mit der Zielstellung zu führen, eine kommunale Nutzung des Rathauses zu ermöglichen. Aus den Gesprächen ergab sich, dass eine Anmietung des Rathauses durch die Stadt zur Unterbringung des Hortes nicht finanzierbar ist. Es entstünde ein jährlicher zahlungswirksamer Aufwand von 56 T€ bei Zugrundelegung einer marktüblichen Miete. Allerdings wäre der Eigentümer bereit, das Rathaus zu einem Preis von aktuell 300 T€ zu verkaufen und das städtische Grundstück "Berliner Str. 83" zu übernehmen. Gleich welcher Weg zur Verbesserung der Hortsituation genommen wird - er darf die finanzielle Leistungskraft der Stadt nicht überfordern.
Aus dem beschlossenen Haushaltsplan 2022 der Stadt Oderberg lässt sich ableiten, dass der strukturelle Haushaltsausgleich im Finanzplanzeitraum in den einzelnen Haushaltsjahren erreicht wird. Die erwarteten Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses reichen in den einzelnen Haushaltsjahren aus, um den bis zum 31.12.2020 entstandenen Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis auszugleichen und zum 31.12.2025 eine Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von rund 80 TEUR auszuweisen. Damit wird auch der materielle Haushaltsausgleich erreicht. Dies ist jedoch nur durch die Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gem. § 16 Abs. 1 BbgFAG für die Sanierung der Oderhänge Gartenstraße möglich. Die im Planjahr 2021 nicht berücksichtigte Ergebnisauswirkung beläuft sich auf rund 193 TEUR, ohne die der gesetzliche Haushaltsausgleich nicht darstellbar wäre. Ein "Polster" in Höhe von 80 TEUR ist für eine Stadt wie Oderberg nur als winzige Reserve anzusehen, die Haushaltslage ist nach wie vor kritisch zu beurteilen.
Zum 31.12.2020 verfügte die Stadt Oderberg über einen Zahlungsmittelbestand in Höhe von 17.474 EUR. Weiterhin bestanden Kassenkredite in Höhe von 647.174 EUR. Die Haushaltsplanung 2021 sah insgesamt eine Reduktion des Zahlungsmittelbestandes um 484.494 EUR im Haushaltsjahr 2021 vor, unberücksichtigt blieben dabei die Zahlungen aus der Gewährung von Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gem. § 16 Abs. 1 BbgFAG für die Sanierung der Oderhänge Gartenstraße in Höhe von 1.497.462 EUR im Haushaltsjahr 2021. Für das Haushaltsjahr 2022 ist eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 447.062 EUR vorgesehen. Somit würde die Stadt Oderberg zum 31.12.2022 einen Zahlungsmittelbestand unter Vernachlässigung offener Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von -63.794 € vorweisen:
In der Haushaltsplanung 2022 sind notwendige Investitionen mit einem Eigenanteil in Höhe von 419.100 EUR vorgesehen. Darüber hinaus ist ernsthaft mit der Inanspruchnahme der Stadt Oderberg aus einem Rechtsstreit zuzüglich Zinsrisiko und Prozesskostenrisiko in Höhe von rund 806.650 EUR zu rechnen. Derzeit laufen Vergleichsverhandlungen, die im ungünstigsten Fall die finanzielle Belastung auf rund 535.000 EUR reduzieren könnten, voraussichtlich auf nicht unter 500.000 EUR. Je nach tatsächlichem Verhandlungsergebnis würde die Liquiditätsausstattung der Stadt Oderberg zum 31.12.2022 somit zwischen -563 TEUR und -600 TEUR liegen.
Ohne Fördermittel in ausreichender Höhe wird eine entsprechende Investition nicht finanziell darstellbar sein. Grundsätzlich kommen Förderungen aus den Programmen LEADER, GAK und Kreisentwicklungsbudget in Frage. Die Förderung über das LEADER-Programm wird erst mit Beginn der neuen Fördermittelperiode 2023-2027 möglich sein, da die für die gegenwärtige Förderperiode zur Verfügung stehenden Restmittel bereits ausgelobt sind und die betreffenden Vorhaben bereits zum 25.03.2022 bei der LAG Barnim eingereicht werden mussten. Gegenwärtig wird die Fortschreibung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Barnim erarbeitet, in der die Stadt Oderberg auch weiterhin Bestandteil der LEADER-Gebietskulisse sein wird. Dies ist eine wichtige Förderungsvoraussetzung. Einrichtungen der Grundversorgung, besonders wohnortnahe Einrichtungen zur Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie zur Grundversorgung sind im ländlichen Raum besonders wichtig und für die Attraktivität als Wohnort oft ausschlaggebend Diese Vorhaben zur Steigerung der Qualität sozialer Angebote werden in der Fortschreibung der RES besonders Beachtung finden. Es ist auch in der neuen Förderperiode davon auszugehen, dass die Fördersätze für kommunale Antragsteller höher ausfallen werden als für private Antragsteller. Der derzeitige LEADER-Fördersatz beträgt für Kommunen 75 % und für private Antragsteller 45 %. Eine Begrenzung des absoluten Fördervolumens laut derzeit gültiger Richtlinie auf 200.000 € für privatwirtschaftlich agierende Antragsteller besteht für Kommunen nicht. Somit ist davon auszugehen, dass für Oderberg als Vorhabenträger aus dem LEADER-Programm auch eine deutlich höhere absolute Förderung möglich sein wird. Die Fördermittel aus dem Kreisentwicklungsbudget des LK Barnim sind nur für kommunale Projekte vorgesehen und können bis zu einer Höhe von 500.000 € je Vorhaben beantragt und als Eigenmittel bei der LEADER- oder GAK-Förderung eingesetzt werden. Eine Förderung über den Richtlinienpunkt E (GAK) der derzeit gültigen Förderrichtlinie ist ebenfalls möglich. Hier ist ein jährliches Zeitfenster für die Antragstellung beim LELF in Prenzlau vom 01.01. - 31.03. festgelegt. Für das Jahr 2022 ist eine Antragstellung über GAK unrealistisch, da wesentliche Fördervoraussetzungen (Eigentumserwerb ggf., Planung, Baugenehmigung etc.) für das Vorhaben noch nicht gegeben sind. Eine weitere Förderung könnte sich aus der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Zusammenhalts für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung ergeben. Die Höchstfördersumme pro Maßnahme nach dieser Richtlinie ist auf 150.000 € begrenzt. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % zu erbringen. Fördervoraussetzung ist hier, dass die Maßnahme in einem partizipativen Prozess entwickelt wurde oder umgesetzt werden soll. Mit den geförderten Baumaßnahmen sollen Vorhaben, die gemeinschaftliche Ziele verfolgen und mit neuen Nutzungskomponenten die regionale Perspektive unterstützen, gefördert werden.
Unter der Voraussetzung, dass die im Haushaltsplan 2021 und 2022 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden und unter Berücksichtigung der drohenden Inanspruchnahme aus dem erwähnten Klageverfahren, verfügt die Stadt Oderberg derzeit nicht über die notwendige Liquiditätsausstattung, zusätzliche Investitionen zu bewältigen. Notwendige investive Maßnahmen müssten zukünftig vorrangig über Fördermittel und eine Kreditaufnahme finanziert werden. Eine Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von maximal 1 Million Euro ist von der Stadt leistbar.
Grundlage für die Verbesserung der Hortsituation soll nachfolgendes Raumprogramm sein:
Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise
Eine Entscheidung zur Zukunft des Hortes der Oderberger Grundschule steht trotz jahrelanger Diskussion noch immer aus. Es zeichnen sich zwei Lösungswege ab, um hier weiter voranzukommen.
zu 1. Ankauf des Grundstückes Berliner Str. 89 (Rathaus) Der Eigentümer des Rathauses hegt die Absicht, das Rathaus an die Stadt Oderberg für 300.000 Euro zuzüglich Erwerbsnebenosten zu verkaufen. Des weiteren äußerte er seine Bereitschaft, das städtische Grundstück Berliner Str. 83 in sein Eigentum zu übernehmen, um dieses privatwirtschaftlich zu entwickeln. Diese privatwirtschaftliche Entwicklung könnte unter Bewahrung von Bestandsgebäuden und beispielsweise Beibehaltung der Straßenansicht erfolgen. Grundsätzlich wäre der Erwerb des Rathauses durch die Stadt Oderberg eine Option, um ein besseres Hortbetreuungsarrangement zu erreichen. Wie bereits in den vergangenen Informations- und Beschlussvorlagen dargestellt, ist nach konservativer Schätzung ein finanzieller Aufwand von ca. 3,8 Millionen Euro für die vollständige und komplette Sanierung zu veranschlagen. Ein Vorteil gegenüber der anderen Variante wäre, dass etwas mehr Platz für flankierende öffentliche Nutzung vorhanden sein würde. Auch wäre der Erwerb des Rathauses ein deutliches Zeichen und Bekenntnis für einen starken grundfunktionalen Schwerpunkt. Folgende Entwicklungsschritte wären vor dem Hintergrund der Beantragung von Fördermitteln zu gehen: - Das Gebäude müsste angekauft und in das Eigentum der Stadt überführt werden. - Es muss ein Nutzungs- und Betreiberkonzept unter besonderer Beachtung der Aspekte Innovation, Multifunktionalität und Mehrgenerationennutzung erarbeitet werden. - Konzipierung, Organisation und Begleitung von Beteiligungsprozessen der Bevölkerung und relevanter Akteure. - Beauftragung erster Planungsleistungen und Bauantragstellung - Etablierung einer Projektkoordination
zu 2. Neuerrichtung eines Hortes auf dem städtischen Grundstück Berliner Str. 83 Es besteht die Chance, einen lichtdurchfluteten Hort auf einem städtischen Grundstück direkt angrenzend zur Schule zu errichten. Die Außenflächen von Schule und Hort können zusammengeführt werden. Zur Akquise von Fördermitteln und zur weiteren Vorgehensweise gilt das Gleiche wie unter "zu1." und oben angegeben. Die veranschlagten Errichtungskosten belaufen sich auf 3,1 Millionen Euro. Die Umsetzung soll auf der Grundlage eines Ideenwettbewerbes unter der Beteiligung von mehreren Planungsbüros erfolgen. In Abarbeitung des Beschlusses OD-019/2021 vom 17.03.2021 hat die Verwaltung das Vergabeverfahren für die Abbruchmaßnahme Berliner Str. 83 durchgeführt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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