Vorlage - OD-006/2023
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Die vorgelegten Bebauungsplanunterlagen inklusive der erstellten Fachgutachten und dem angepassten Geltungsbereich werden gebilligt. Die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen.
Sachverhalt:
Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hat am 14.10.2020 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ beschlossen (Beschluss-Nr.: OD-073/2020).
Frühzeitige Beteiligung
Die frühzeitige Beteiligung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 30.11.2021 – 04.01.2022 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 10.11.2021 – 15.12.2021 statt.
Änderung Geltungsbereich
Im Zuge des Grenztermins der Vermessung hat sich ergeben, dass sich im Grenzbereich von Flurstück 316 und 323 ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg befindet, der freigehalten werden soll. Dementsprechend wurde der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans verkleinert. Die Grundzüge der Planung sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Durchführung der Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ bestehend aus den Dokumenten Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), Begründung und Fachgutachten ist im weiteren Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierzu sind die vorliegenden Entwurfsunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ zu billigen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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