Vorlage - OD-006/2023

 
 
Betreff: Beschluss zur Billigung der vorliegenden Entwurfsunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
01.02.2023 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BP_NORMA_Begründung_2023.01.20
V_E_Plan_NORMA_Oderberg_20.01.2023
B-Plan_NORMA_Oderberg_Planzeichnung_20.01.2023
Verträglichkeitsstudie_NORMA_VA Oderberg_2021
Schallimmissionsprognose_Wölfel
Anlage 1 Umweltbericht
29222-Norma-Oderberg-Baugrundgutachten
AFB BP NORMA Oderberg_17.01.2023

Die vorgelegten Bebauungsplanunterlagen inklusive der erstellten Fachgutachten und dem angepassten Geltungsbereich werden gebilligt. Die Einleitung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

 

Aufstellungsbeschluss

 

Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hat am 14.10.2020 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ beschlossen (Beschluss-Nr.: OD-073/2020).

 

 

Frühzeitige Beteiligung

 

Die frühzeitige Beteiligung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 30.11.2021 04.01.2022 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 10.11.2021 15.12.2021 statt.

 

 

Änderung Geltungsbereich

 

Im Zuge des Grenztermins der Vermessung hat sich ergeben, dass sich im Grenzbereich von Flurstück 316 und 323 ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg befindet, der freigehalten werden soll. Dementsprechend wurde der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans verkleinert. Die Grundzüge der Planung sind von dieser Änderung nicht betroffen.

 

 

 

 

 

Durchführung der Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

 

Auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ bestehend aus den Dokumenten Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), Begründung und Fachgutachten ist im weiteren Verfahrensschritt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierzu sind die vorliegenden Entwurfsunterlagen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „NORMA-Lebensmittelfiliale Oderberg“ zu billigen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Haushaltsauswirkungen

 

 ja

 nein

Haushaltsjahr(e):

 

  Deckung vorhanden

  HHPL

  ÜPL

  APL

hrl. Folgekosten:

 

Ergebnishaushalt

 

Kontierungen:

Erträge

Euro

 

Aufwendungen

Euro

 

Finanzhaushalt

 

 

Einzahlungen

Euro

 

Auszahlungen

Euro

 

Bemerkungen/Erläuterungen:

Bestätigung Kämmerei

 


rg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP_NORMA_Begründung_2023.01.20 (2205 KB)    
Anlage 2 2 V_E_Plan_NORMA_Oderberg_20.01.2023 (3112 KB)    
Anlage 3 3 B-Plan_NORMA_Oderberg_Planzeichnung_20.01.2023 (842 KB)    
Anlage 4 4 Verträglichkeitsstudie_NORMA_VA Oderberg_2021 (2749 KB)    
Anlage 5 5 Schallimmissionsprognose_Wölfel (843 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 1 Umweltbericht (450 KB)    
Anlage 7 7 29222-Norma-Oderberg-Baugrundgutachten (2858 KB)    
Anlage 8 8 AFB BP NORMA Oderberg_17.01.2023 (5553 KB)