Vorlage - OD-2025-003 IV
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Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss OD-2023/062 am 13.12.2023 die Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) 2019o00121 für den Bereich der verengten Fahrbahn der Berliner Straße beschlossen. Am 05.01.2024 wurde ein entsprechender Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) gestellt. Durch die SVB wurde am 04.12.2024 nahezu alle beantragten Änderungen bzw. Ergänzungen angeordnet. Einzig das Parken auf dem Gehweg (Verkehrszeichen Vz. 315-85 „Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung) unmittelbar auf der „Spitze“ in Höhe der Berliner Straße 40 wurde versagt. Hier ist weiterhin das Parken unzulässig. Details sind der beigefügten VAO 2019o00121, dem Verkehrszeichenplan sowie dem Änderungsplan zu entnehmen.
Der Baubetriebshof wurde beauftragt, die Änderung umzusetzen.
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