Vorlage - OD-2025-004
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Oderberg. Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2025 in Kraft.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg hat mit Beschlussfassung vom 11.10.2023 über ihre Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung die Leistungserfüllung im Bereich des Winterdienstes und der Straßenreinigung auf den öffentlichen Straßen für das Stadtgebiet Oderberg neugeregelt.
Auf der Grundlage des § 4 dieser Satzung und des Straßenverzeichnisses (Anlage 1 der Satzung) erhebt die Stadt für die von ihr in diesem Bereich erbrachten Leistungen von den Grundstückseigentümern Benutzungsgebühren, die in einer Straßenreinigungsgebührensatzung zu regeln sind. Der dafür erfolgten Kalkulation der städtischen Kosten lagen die aktuell vorliegenden Rechnungs-daten der Jahre 2021, 2022 und 2023 zugrunde.
Diese neu zu erlassende Straßenreinigungsgebührensatzung soll rückwirkend am 01.01.2025 in Kraft treten. Die Verwaltung wird mit der Durch- und Umsetzung der jährlichen Gebührenerhebung beauftragt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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