Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015 eingeschränkt zu entlasten.
30.01.2020 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2015 eingeschränkt zu entlasten.