Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der BrandenburgischenKommunalverfassung(BbgKVerf),denAmtsdirektordesAmtesBritz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
30.01.2020 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.12 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf), den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.Die Gemeindevertretung beauftragt den Amtsdirektor im Jahresabschluss 2018 die Ergebnisse der Prüfung der Eröffnungsbilanz 2011 und im Jahresabschluss 2011 zu überprüfen, einzuarbeiten und darüber zu berichten.