Einberufung einer Sitzung mit verkürzter Ladungsfrist nach § 34 BbgKVerf i.V.m. § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Oderberg - Eilbedürftigkeit ist gegegeben - aufgrund der bestehenden Vakanz der Jugendarbeit in den amtsangehörigen Gemeinden. Die Fortführung der Jugendarbeit soll zum 01.03.2020 erfolgen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Stadt Oderberg ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oderberg und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
03.02.2020 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Stadt Oderberg ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Stadt Oderberg und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.