Der Werksausschuss beschließt die Umlage der neuen Konzertbestuhlung und der Bühne für den Konzertbetrieb auf die Nutzer dieser Ausstattungsgegenstände umzulegen. Die Rechnung für die Nutzung der Bestuhlung wird den Nutzern mit Aushändigung des Nutzungsvertrages übergeben und muss vor Veranstaltungsbeginn überwiesen werden. Die Miete der Ausstattung ist nicht an die Raummiete gebunden. Diese wird entsprechend der geltenden Gebührensatzung, wie bisher, erhoben.
08.10.2014 - Werkausschuss Chorin
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Werksausschuss beschließt die Umlage der neuen Konzertbestuhlung und der Bühne für den Konzertbetrieb auf die Nutzer dieser Ausstattungsgegenstände umzulegen. Die Rechnung für die Nutzung der Bestuhlung wird den Nutzern mit Aushändigung des Nutzungsvertrages übergeben und muss vor Veranstaltungsbeginn überwiesen werden. Die Miete der Ausstattung ist nicht an die Raummiete gebunden. Diese wird entsprechend der geltenden Gebührensatzung, wie bisher, erhoben.