Tagesordnung - Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
Gremium: Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45
Raum: Begegnungszentrum Lunow
Ort: Begegnungszentrum Lunow, Schulstraße 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen
Zusatz: Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 22.09.2020  
LS/006/2020  
Ö 5  
Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Vergabeentscheidung Grünflächenpflege 2021 (Einreicher: Amtsdirektor)  
LS-043/2020  
Ö 5.2  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2021 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
LS-044/2020  
    VORLAGE
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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.

 

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.

 

 

   
    17.11.2020 - Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.

 

Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 200.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

9

9

0

0

0

 

Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 22.09.2020    
N 8     Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung    
N 11     Schließung der Sitzung