Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Beschränkte Ausschreibung für die Nutzung von öffentlichen Flächen für die Aufstellung von Altkleidercontainern - Zuschlagserteilung unter Mindestgebot (Einreicher: Amtsdirektor)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 40.555,53 EUR und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 791,49 EUR.
14.12.2020 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 4.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 40.555,53 EUR und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 791,49 EUR.
Verkauf einer ca. 135 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 85/0.0 und eine ca. 85 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 79/0.0 der Flur 3 in der Gemarkung Parsteinsee (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)