Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vergabe von Dienstleistungen für das Projekt „Kirchturmdenken“ an die Firma Shoutr labs UG, Berlin zu vergeben.
28.10.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Vergabe von Dienstleistungen für das Projekt „Kirchturmdenken“ an die Firma Shoutr labs UG, Berlin zu vergeben.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Erweiterung Nebenwohnsitz um Wohnräume und um Büroräume mit Lager (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 BauGB_ Nachträglicher Bauantrag: Nutzungsänderung Garage zu Nebengebäude mit Abstellräumen, Anbau an Nebengebäude, Errichtung Pavillion (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)