Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 1.150.000 EUR festgesetzt.
23.09.2021 - Kommunalausschuss Amt
Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen
07.10.2021 - Amtsausschuss
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des Amtes wird auf Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 1.150.000 EUR festgesetzt.