1.) Die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen
Hinweise und Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß
Anlage 1 geprüft.
2.) Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3.) Die Gemeindevertretung billigt den 2. Vorentwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung entsprechend Abwägungsergebnis in der vorliegenden Fassung einschließlich Begründung (Anlage 2).
4.) Der 2. Vorentwurf der Satzung einschl. Begründung sind gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Absatz 1 BauGB erneut zu beteiligen.
5.) Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des 2. Vorentwurfes zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 3 Ab. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.