In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 bewilligt die Gemeinde Chorin aus ihrem Haushalt den örtlichen und eingetragenen Vereinen gemäß der Anlage 1) eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung.
Die Abstimmungsergebnisse der 7 Einzelentscheidungen über die vorliegenden Anträge sind in der Anlage 1) dokumentiert.
18.12.2014 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
In Durchführung des Beschlusses 32-05/2002 vom 29.05.2002 bewilligt die Gemeinde Chorin aus ihrem Haushalt den örtlichen und eingetragenen Vereinen gemäß der Anlage 1) eine zweckgebundene finanzielle Zuwendung.
Die Abstimmungsergebnisse der 7 Einzelentscheidungen über die vorliegenden Anträge sind in der Anlage 1) dokumentiert.
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle