Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges im Ortsteil Lunow auf der Lüdersdorfer Straße (L283) im Bereich der Schulstraße (Lüdersdorfer Str. 20/21). Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges im Ortsteil Lunow auf der Lüdersdorfer Straße (L283) im Bereich der Schulstraße (Lüdersdorfer Str. 20/21). Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Carport mit Nebenräumen und Regenwasserzisterne (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)