Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 137.468,87 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 821,34 EUR.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 137.468,87 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 821,34 EUR.