Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 128.620,49 EUR.
16.02.2023 - Gemeindevertretung Hohenfinow
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 128.620,49 EUR.