Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Forderungen aus den Betriebskostenabrechnungen an Sportvereine für 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 9.931,14 EUR unbefristet niederzuschlagen und weist die Verwaltung an, die entsprechenden Abgangsanordnungen zu erstellen und die Buchungen vorzunehmen.
09.05.2023 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
25.05.2023 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Forderungen aus den Betriebskostenabrechnungen an Sportvereine für 2017 und 2018 in Höhe von insgesamt 9.931,14 EUR unbefristet niederzuschlagen und weist die Verwaltung an, die entsprechenden Abgangsanordnungen zu erstellen und die Buchungen vorzunehmen.