Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
07.10.2024 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.3 - zurückgestellt
04.11.2024 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.1 -
13.12.2024 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.