Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Ankauf einer Teilfläche von dem Grundstück in der Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 436 als öffentliche Verkehrsfläche für die Nutzung als Wendestelle für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie deren Ertüchtigung. Die Gemeinde Chorin als Erwerberin trägt die mit dem Kauf verbundenen Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen.
12.03.2025 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen
27.03.2025 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 8.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt den Ankauf einer Teilfläche von dem Grundstück in der Gemarkung Buchholz, Flur 1, Flurstück 436 als öffentliche Verkehrsfläche für die Nutzung als Wendestelle für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie deren Ertüchtigung. Die Gemeinde Chorin als Erwerberin trägt die mit dem Kauf verbundenen Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen.